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Ausbau der AHV
Nächster Schritt nach 13. AHV-Rente? Pensionierte Ehepaare sollen mehr Geld erhalten

Ein älteres Paar begutachtet frisches Gemüse in einem Supermarkt in Portland, Oregon.
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In Kürze:
  • Die jährlichen AHV-Ausgaben steigen durch die 13. AHV-Rente um vier Milliarden Franken.
  • Die Mitte-Initiative fordert für Ehepaare eine Abschaffung des Rentenplafonds.
  • Eine Mitte-links-Allianz erarbeitet eine Finanzierung für die 13. AHV-Rente und die Mitte-Initiative.
  • Der Bundesrat sieht bei der AHV keinen Heiratsmalus, sondern Privilegien für Verheiratete.

Ab 2026 wird Rentnerinnen und Rentner die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Damit erhöhen sich die jährlichen Ausgaben der Sozialversicherung auf einen Schlag um 4 Milliarden Franken. Doch obwohl die 13. AHV-Rente noch nicht finanziert ist, steht bereits der nächste Ausbau zur Diskussion. Die Mitte-Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» will die heutige Plafonierung der Ehepaarrenten aufheben.

Heute erhalten Ehepaare maximal 150 Prozent der Maximalrente für Einzelpersonen. Wird die Mitte-Initiative angenommen, könnten Ehepaare wie Konkubinatspaare bis zu 200 Prozent der Maximalrente erhalten, also 5040 Franken im Monat statt wie heute 3780 Franken. Mit der Umsetzung der Mitte-Initiative steigen die AHV-Kosten allerdings um weitere 3,6 Milliarden Franken pro Jahr.

Zwar findet die Abstimmung über die Ehepaarrenten erst nächstes oder übernächstes Jahr statt, doch die Sozialkommission des Ständerats diskutiert bereits jetzt über die Finanzierung dieses Ausbauvorhabens. Denn der Volksinitiative der Mitte werden gute Chancen eingeräumt. In der SP geniesst das Anliegen Sympathien – und auch die SVP-Spitze zeigte sich bereit, unter bestimmten Bedingungen die Ehepaarrenten zu erhöhen.

Höhere Mehrwertsteuer und Lohnabzüge soll AHV-Ausbau finanzieren

Mitte-Ständerat Erich Ettlin schlägt deshalb vor, dem Bundesrat eine Kompetenz zur gestaffelten Erhöhung der AHV-Einnahmen zu geben. Der Plan basiert auf Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und sieht vor, die Mehrwertsteuer ab 2027 um 0,5 Prozentpunkte und die Lohnbeiträge um 0,4 Punkte zu erhöhen. Damit wären die Kosten der 13. AHV-Rente gedeckt. Der Bundesrat erhielte zudem die Kompetenz, einige Jahre später die Mehrwertsteuer nochmals um maximal 0,5 Prozent und die Lohnabgaben um maximal 0,4 Punkte zu erhöhen, falls das Volk der Mitte-Initiative zustimmt.

Der Bundesrat selber schlägt hingegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor, um damit einzig die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Ettlin hält dieses Vorgehen für riskant. Falls das Volk der Mitte-Initiative zustimme, müsste ihm mit kurzem Abstand erneut eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgelegt werden. Besser sei es, dem Volk gleich eine Gesamtfinanzierung vorzulegen, die dem Bundesrat eine gewisse Flexibilität gebe. Noch gefährlicher sei es, die Finanzierung der 13. AHV-Rente und der Mitte-Initiative in die geplante grosse AHV-Reform zu packen, die der Bundesrat bis Ende 2026 wegen der demografischen Entwicklung vorlegen muss. Sollte nämlich diese Reform an der Urne scheitern, würde die AHV rasch in finanzielle Schieflage geraten.

Ettlin denkt aber wahrscheinlich auch an seine Partei: Sie müsste sich im Abstimmungskampf den Vorwurf gefallen lassen, sie habe keine Vorschläge zur Finanzierung ihres AHV-Ausbaus gemacht, falls keine vorgezogene Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente und die Mitte-Initiative zustande kommt. Ettlin hat sich daher in der Sozialkommission mit Gewerkschaftspräsident und SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard verbündet. Dieser hat Sympathien für die Mitte-Initiative, will sich aber zu Details einer möglichen Finanzierung nicht äussern. Die ständerätliche Sozialkommission diskutiert am Donnerstag und Freitag über die AHV-Finanzierung. Ziel ist es, die Vorlage im Juni in den Ständerat zu bringen.

Erschwert wird die Diskussion allerdings dadurch, dass die Mitte-Initiative selbst bei der nationalrätlichen Schwesterkommission liegt. Diese will die Debatte über die Ehepaarrenten mit der Reform der Witwenrenten verknüpfen. Denn ein allfälliger Abbau der Witwenrenten beeinflusst die Frage, wie weit Ehepaare bei der AHV durch die Rentenplafonierung benachteiligt sind.

Gibt es überhaupt eine Heiratsstrafe bei der AHV?

Folgt man der Argumentation des Bundesrats, der die Mitte-Initiative ablehnt, gibt es bei der AHV gar keine Heiratsstrafe, sondern einen Heiratsbonus. Der Bundesrat listet dabei die Leistungen der AHV auf, von denen Verheiratete profitieren können, unverheiratete Paare hingegen nicht. Diese Privilegien haben einen Wert von 4,5 Milliarden pro Jahr.

Dazu zählt der Bundesrat die Witwen- und Witwerrenten, die sich zurzeit auf 1,9 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Weiter profitieren Witwen und Witwer von einem Verwitwetenzuschlag bei der AHV, der jährlich 1,4 Milliarden Franken kostet. Hinzu kommt die Beitragsbefreiung von nicht erwerbstätigen Ehepartnerinnen oder -partnern im Wert von 200 Millionen. Und schliesslich profitieren Verheiratete davon, dass zur Berechnung ihrer Renten die Einkommen aufgeteilt und je zur Hälfte beiden Ehepartnern gutgeschrieben werden.

Die Mitte hingegen argumentiert, die Rentenplafonierung sei immer weniger begründet, weil bei der kommenden Rentnergeneration meist beide erwerbstätig seien. Zudem sei beim Mittelstand das Ziel, mit dem Renteneinkommen den gewohnten Lebensstandard zu sichern, wegen der sinkenden Pensionskassenrenten immer weniger erfüllt, argumentiert die Linke. Die Rentenplafonierung bei der AHV verschärfe diese Situation noch.