Online-Angebot von VoldersÄrger mit einem unnötigen Kündigungsservice für Abonnenten
Gelegentlich beklagen sich Leserinnen und Leser über Volders. Sie verwechseln den Dienstleister mit dem Zeitungsverlag und sind erstaunt, wenn sie für die Kündigung eine Rechnung erhalten.

Volders wirbt auf seiner Internetseite mit «3 Millionen zufriedenen Kunden» und bezeichnet sich selber als «führenden Vertragsassistenten in Deutschland, Schweiz und Österreich». Volders mag viele Nutzerinnen und Nutzer haben, doch gewiss sind nicht alle mit der Dienstleistung glücklich. Zumindest liegen allein beim Tamedia-Verlag, zu dem auch diese Zeitung gehört, im Zusammenhang mit Volders gut zwei Dutzend Reklamationen vor.
Volders bietet seit 2015 einen Kündigungsservice vor allem für Abonnemente und Verträge wie zum Beispiel bei Zeitschriften, Mobilfunkanbietern oder Fitnessstudios an. Interessierte können die Dienstleistung online nutzen. Volders verlangt Angaben zur Zeitschrift, die gekündigt werden soll, sowie Kundennummer, Geburtsdatum und Kündigungsgrund. Schliesslich können Kundinnen und Kunden zwischen drei Kündigungsvarianten wählen, die zwischen 6,99 und 12,99 Euro kosten.
Trotz Kündigung weiterhin zugestellt
In den vorliegenden Reklamationen beklagen mehrere Volders-Nutzerinnen und -Nutzer, dass die Zeitschrift trotz Kündigung weiterhin zugestellt wird. Einige sind auch empört über das harte Vorgehen: Bei Nichtbezahlung der Kündigungsdienstleistung hat Volders ihnen das Inkassobüro Creditreform auf den Hals gehetzt.
Manche haben schliesslich Volders mit dem Aboanbieter verwechselt. Sie äussern sich erstaunt darüber, dass für eine Abo-Kündigung Kosten in Rechnung gestellt werden. Mit ein Grund dafür dürfte die Volders-Werbestrategie sein: Wer auf Google den Namen eines Dienstleisters oder eines Verlags sowie das Stichwort «kündigen» eingibt, erhält oft das Volders-Angebot als erste Auswahl.
Jan Hendrik Ansink, Gründer und Geschäftsführer von Volders, beantwortet per Mail alle Fragen ausführlich. Derartige Beschwerden seien ihm nicht bekannt, teilt er mit. Volders nehme diese jedoch ernst.
Mehrere Zahlungserinnerungen
Er wehrt sich insbesondere gegen den Vorwurf, Volders würde rasch ein Inkassobüro einsetzen, das die Forderung mit zusätzlichen Gebühren durchsetzt. Erst nach vier Zahlungserinnerungen – die vierte als Mahnung auf dem Postweg – werde die Forderung einem Inkassobüro übergeben.
Einer Verwechslungsgefahr sei er sich nicht bewusst gewesen, sagt Ansink. Sein Team werde diesen Vorwurf aber prüfen. Und dass Kündigungen nicht sofort umgesetzt würden, sei möglicherweise auf eine nicht abgelaufene vertragliche Frist zurückzuführen.

Die Dienstleistung von Volders rechtfertigt Ansink mit dem Hinweis darauf, dass es Branchen gebe, die es den Konsumentinnen und Konsumenten «bewusst schwer machen, ihre Verträge und Abos zu kündigen». Als Beispiel nennt er Dating-Portale. Volders stelle eine korrekte Kündigung sicher.
Auf Nachfrage hin räumt er aber ein, dass Volders in Einzelfällen keine rechtliche Unterstützung anbieten könne. Dafür sei die Gebühr zu tief. Bei grösseren Sammelfällen habe Volders aber schon mit Rechtsdiensten zusammengearbeitet, die digital automatisierte Technologie nutzten.
Mit anderen Worten: Bei umstrittenen Kündigungen sind auch Kundinnen und Kunden von Volders im Einzelfall letztlich auf sich alleine gestellt. Sie können sich also die Gebühr sparen und selber telefonisch oder schriftlich kündigen. Der Aufwand ist kaum grösser, als wenn die Dienstleistung von Volders in Anspruch genommen wird.
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