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Untermiete und Kündigung
Bürgerliche werben für doppeltes Ja zu Mietrechts-Vorlagen

Nationalrat Gregor Rutz, SVP-ZH, vom ueberparteilichen Komitee Ja zum Mietrecht, spricht mit einem Journalisten am Dienstag, 8. Oktober 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
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Faire Regeln für Vermieter und Mieter und gegen Missbrauch: Mit diesen Argumenten wirbt ein bürgerliches Komitee für neue Regeln bei der Untervermietung von Mieträumen und Vereinfachungen bei Kündigungen wegen Eigenbedarf. Abgestimmt wird am 24. November.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Änderungen im Mietrecht haben sich im «Bund für mehr Wohnraum» zusammengeschlossen. Einerseits wollen sie Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa überhöhte Mietzinse. Deshalb sollen Vermieter einer Untervermietung ihrer Räume neu schriftlich zustimmen – auf Gesuch, hiess es am Dienstag bei der Lancierung der Abstimmungskampagne.

Andererseits wünscht das Ja-Komitee klare Voraussetzungen für das Kündigen wegen Eigenbedarfs. Haben Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen und Geschäftslokalen einen «bedeutenden Eigenbedarf», sollen sie Mietern kündigen und ihr Eigentum innerhalb einer absehbaren Frist nutzen können.

Heute sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs nur zulässig, wenn die Eigentümer «dringenden Eigenbedarf» nachweisen können.

SDA/sme