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Abstimmungen vom 24. November
Untermiete und Kündigung bei Eigen­bedarf: Was sich ändern soll

Am 24. November kommen gleich zwei Vorlagen zu Rechten von Mieterinnen und Mietern an die Urne.
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Am 24. November stimmen wir gleich über zwei Mietvorlagen ab. Zum einen will das Parlament die Bedingungen fürs Untervermieten verschärfen. Zum anderen soll das Kündigen erleichtert werden, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Gegen beides hat der Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum ergriffen. Es zeichnet sich eine lautstarke Auseinandersetzung mit den Hauseigentümern ab.

Was aber steht ganz konkret zur Debatte? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was soll bei der Untermiete verschärft werden?

Heute haben die Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Untervermietungen. Diese bedürfen zwar der Zustimmung des Vermieters. Doch der darf nur aus bestimmten Gründen ablehnen, nämlich:

  • Wenn eine Mieterin von ihren Untermietern deutlich mehr Geld verlangt, als sie selbst für die Wohnung zahlt.

  • Wenn dem Vermieter aus der Untermiete «wesentliche Nachteile» entstehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dauernd Airbnb-Gäste Lärm machen, unter dem die Nachbarn leiden.

  • Wenn sich der Mieter weigert, die Bedingungen der Untermiete bekannt zu geben.

Nun will das Parlament strengere Regeln einführen. Insbesondere müsste die Zustimmung des Vermieters künftig schriftlich eingeholt werden. Um diese zu erhalten, soll die Mieterin die Namen der Untermieter, die Vertrags­bedingungen, den Untermietzins und die Untermietdauer angeben. 

Was wären die Folgen?

Kurzfristige Vermietungen, etwa über Airbnb, würden dadurch wohl schwieriger. Auch sollen die Vermieter künftig mehr Spielraum dabei erhalten, die Untermiete zu untersagen. Neu wären die Ausschlussgründe nicht mehr abschliessend geregelt. Stattdessen heisst es im Gesetzesvorschlag: «Der Vermieter kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn …» Darauf folgen die bisherigen drei Gründe. Hinzu kommt neu ein vierter Punkt. Demnach kann der Vermieter die Untermiete explizit auch dann verweigern, wenn sie länger als zwei Jahre dauert.

Was geschieht, wenn sich ein Mieter nicht daran hält?

Erfolgt die Untermiete ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder hat der Mieter falsche Angaben gemacht, kann ihm die Vermieterin nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Inwiefern soll das Anmelden von Eigenbedarf erleichtert werden?

Bereits heute kann ein Vermieter kündigen, wenn er «dringenden Eigenbedarf» hat – für sich selbst, nahe Verwandte oder Verschwägerte. Umstritten ist, was als «dringend» gilt. Die heutige Gerichtspraxis ist relativ streng gegenüber den Vermietern. Entsprechend dauert es oft länger, bis sie Mieterinnen und Mietern kündigen dürfen.

Neu soll das Gesetz keinen «dringenden Eigenbedarf» mehr voraussetzen, sondern einen «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf». Von dieser komplizierteren Formulierung erhoffen sich die Vermieter, schneller kündigen zu können. Ob dem so ist, würden nach einer Annahme durch das Volk die Richterinnen und Richter entscheiden.

Weshalb müssen wir gleich über zwei Vorlagen abstimmen?

Es geht hier nicht um ein Gesetz, das der Bundesrat ins Parlament gebracht hat. Stattdessen wurden die beiden Begehren getrennt als parlamentarische Initiativen eingebracht. Beide hielt der Bundesrat für unnötig, die heutigen Regeln würden genügen. Doch eine Mehrheit sowohl im National- als auch im Ständerat sah dies anders.

Wer ist dafür? Wer dagegen?

Die SVP, die FDP und die Mitte waren im Parlament fürs Verschärfen der Untervermietung und fürs erleichterte Kündigen bei Eigenbedarf. Dagegen votierten die SP und die Grünen. Die Grünliberalen haben gegen strengere Regeln beim Untervermieten gestimmt, aber fürs erleichterte Anmelden von Eigenbedarf.

Wie begründen die Befürworter die Änderungen?

Sie argumentieren, Untervermietungen seien eigentlich dafür gedacht, das Mietobjekt vorübergehend jemand anderem zu überlassen – etwa wegen eines Auslandsaufenthalts. In der Praxis gingen die Untervermietungen aber weit darüber hinaus. Und die bereits heute notwendige Zustimmung werde oft nicht eingeholt. Stattdessen würden die Vermieter zuweilen erst durch die Nachbarn davon erfahren, dass jemand die Wohnung zum Beispiel über Airbnb anbiete. Manchmal werde auch gleich an mehrere Untervermieter weitervermietet – zu überrissenen Preisen. Deshalb brauche es klarere Vorgaben.

Von der neuen Regel beim Eigenbedarf erhoffen sich die Befürworter, die Streitverfahren beschleunigen zu können.

Was stört das Referendumskomitee?

Es wehrt sich generell dagegen, dass die Mieter geschwächt und die Vermieter gestärkt werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband sieht vor allem den Kündigungsschutz in Gefahr. Könne einfacher gekündigt werden, würden die Mieten erst recht explodieren. Denn mit jedem Mieterwechsel könne der Mietzins erhöht werden. Der Verband spricht von einem «Frontalangriff der Immobilien-Lobby auf den Kündigungsschutz».

Darüber hinaus stört er sich insbesondere an der zeitlichen Befristung der Untermiete auf zwei Jahre. Ein Auslandsstudium oder ein vorübergehender Arbeitsaufenthalt in einem anderen Land dauere oft länger als zwei Jahre. Auch für Studierende, die ein WG-Zimmer suchten, seien zwei Jahre viel zu kurz. Überhaupt würden einzelne Zimmer oft länger untervermietet, während die Hauptmieterschaft in der Wohnung bleibe. Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband hätte die zeitliche Begrenzung insbesondere für Wohngemeinschaften einschneidende Folgen.