Finanzierung der 13. AHV-RenteDer Bundesrat pocht auf schnelle Lösung – und pokert damit hoch
Der bundesrätliche Vorschlag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente löst die Probleme nur kurzfristig. Umstritten wird er trotzdem sein.
- Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember 2026 erstmals eine 13. AHV-Rente.
- Der Bundesrat schlägt eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung vor.
- Im Parlament kündigt sich Widerstand gegen diesen Vorschlag an.
- Die Finanzierungsmassnahme stillt den Mehrbedarf der AHV nur kurzfristig.
Die Rentnerinnen und Rentner im Land können sich freuen: Im Dezember 2026 – also in gut zwei Jahren – werden sie erstmals eine doppelte AHV-Rente erhalten. Die im März dieses Jahres vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente soll damit Tatsache werden.
Woher dieses «Weihnachtsgeld» kommen soll: Da gibt es auch nach dem heutigen Finanzierungsvorschlag des Bundesrats noch immer grosse Fragezeichen. Die Landesregierung schlägt dem Parlament in ihrer Botschaft vor, dass der zusätzliche Finanzbedarf allein über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt werden soll. Der Normalsatz soll dabei von 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent.
Zugleich will der Bundesrat den Anteil der Bundeskasse an den AHV-Ausgaben reduzieren. Heute finanziert der Bund 20,2 Prozent der Kosten über den ordentlichen Haushalt. Dieser Anteil soll auf 19,5 Prozent gesenkt werden.
Im Parlament werden diese Vorschläge bei keiner Partei auf Begeisterung stossen. SVP und FDP lehnten in der Vernehmlassung beide eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Sie fordern stattdessen eine strukturelle Reform der AHV. Die Mitte ist zwar für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, will aber den Bundesbeitrag nicht senken. Und die SP ist nicht nur gegen eine Senkung des Bundesbeitrags, sondern auch gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Stattdessen fordert sie weiterhin eine Finanzierung der 13. AHV-Rente über zusätzliche Lohnprozente.
Ab 2030 drohen bereits Defizite
Ob die Vorlage angesichts dieses breit gefächerten Widerstands im Parlament bis Ende März eine Mehrheit findet, ist aus heutiger Sicht fraglich. Bis dann müsste das Parlament der Mehrwertsteuererhöhung zustimmen, damit sie spätestens im September 2025 dem Volk vorgelegt werden kann. Und ob das Volk dann zustimmen würde, ist ebenfalls offen: 2022 nahm es eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV eher knapp an (55 Prozent Ja-Stimmen).
Der Bundesrat geht also mit seinem Plan, Parlament, Volk und Stände innerhalb eines Kalenderjahres von seinem Finanzierungsvorhaben zu überzeugen, ein grosses Risiko ein. Die bundesrätliche Eile ist angesichts des überbordenden Bundeshaushalts aber durchaus nachvollziehbar. Der Bundesbeitrag für die AHV stieg im letzten Jahr erstmals auf über 10 Milliarden Franken an. Selbst wenn der Bund nur noch 19,5 Prozent der Kosten tragen würde, verursachte die 13. AHV-Rente zusätzliche Kosten von 450 Millionen Franken.
Aufgrund weiterer ungelöster Finanzierungsfragen – etwa die vom Parlament beschlossene Budgeterhöhung für die Armee – drängen sich rasche Lösungen auf. Auch die von der Expertengruppe Gaillard erarbeiteten Sparvorschläge, die ebenfalls im März 2025 dem Parlament vorgelegt werden sollen, könnten noch arg zerpflückt werden.
Die Vorlage löst die Finanzierungsprobleme der AHV aber ohnehin nur sehr kurzfristig. Nach Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen rutscht die AHV auch nach dieser geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer bereits 2030 in die roten Zahlen. Dann wird die demografische Entwicklung – insbesondere der Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter – zu einem weiteren Anstieg der Ausgaben führen. Eine umfassende Reform der AHV, bei der auch über eine Erhöhung des Rentenalters und Anpassungen bei der Finanzierung – sei es über höhere Lohnbeiträge oder alternative Finanzierungsquellen – diskutiert werden muss, bleibt auf der Agenda.
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