Strafanzeige gegen Zürcher TheaterHausdurchsuchung bei Theater Neumarkt gefordert
Schauspieler Yan Balistoy wirft dem Neumarkt Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor. Das Theater habe gegen die Verfassung verstossen, indem es sich ans libanesische Gesetz gehalten habe.
Am Freitagabend ging bei der Staatsanwaltschaft Zürich Limmat eine Strafanzeige gegen den Verwaltungsratspräsidenten, die drei Direktorinnen und den Hausdramaturgen des Zürcher Theaters Neumarkt ein. Diese hätten Balistoy diskriminiert, weil sie ihn seit April 2021 nicht mehr zusammen mit einer libanesischen Schauspielkollegin aus dem Ensemble besetzt hatten.
Die entsprechenden Vorgänge wurden im Dezember 2023 publik. Besagte Schauspielerin hatte sich geweigert, zusammen mit Balistoy auf der Bühne zu stehen. Als Begründung habe sie ein Gesetz angegeben, das es libanesischen Staatsangehörigen verbiete, mit Israelis zusammenzuarbeiten beziehungsweise Kontakt zu pflegen. Balistoy seinerseits gab an, sich wegen seiner Nationalität vom Neumarkt schon länger diskriminiert zu fühlen, was sich durch den Krieg in Nahost noch verstärkt habe.
Gesetz regelt vor allem Warenverkehr
Tatsächlich war das Theater Neumarkt auf die Wünsche der libanesischen Schauspielerin eingegangen, anstatt ihre Forderung als diskriminierend zurückzuweisen, heisst es in der Strafanzeige, die dieser Zeitung vorliegt. Aus einem Schreiben des Anwalts des Theater Neumarkt, das ebenfalls vorliegt, geht zudem hervor, dass Balistoy tatsächlich aufgrund dieses Gesetzes weniger oft eingesetzt wurde.
Besagtes Gesetz stammt aus dem Jahr 1948 und wird im Libanon von der Terrormiliz Hizbollah durchgesetzt, wie es in der Strafanzeige heisst. Allerdings sei fraglich, ob die Angaben der libanesischen Schauspielerin überhaupt zutreffen, dass es ihr aufgrund des Gesetzes verboten sei, mit Balistoy aufzutreten. Dieses regle nämlich «gemäss seinem Wortlaut (und nach Verständnis der Unterzeichneten und des Anzeigers) primär die Einreise und den Warenverkehr zwischen Israel und dem Libanon», so die Strafanzeige. Auch dass die im Libanon lebende Familie der Schauspielerin in Gefahr wäre, wenn sie mit Bailstoy auf der Bühne stehen würde, lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen.
Öffentliche Diskriminierung
Erschwerend komme hinzu, dass diese Vorgänge rund um Balistoy auch öffentlich gemacht wurden. Einerseits seien alle Mitglieder des Ensembles darüber informiert worden, zudem habe der Hausdramaturg auch in einer Instagram-Mitteilung mitgeteilt, dass Balistoy und die libanesische Schauspielerin nicht mehr zusammen besetzt würden. In der Folge griffen auch öffentliche Medien das Thema auf und berichteten, unter anderem diese Zeitung.
Das Theater Neumarkt wies Balistoys Vorwürfe zurück. Das Theater Neumarkt sei ein «Haus der Vielheit und Offenheit. Anti-israelisches und anti-jüdisches Gedankengut haben bei uns keinen Platz», schrieb man damals. In der Folge gab das Neumarkt eine externe Untersuchung in Auftrag, die das Arbeitsklima am Haus untersuchen sollte. Im April legte das Anwaltsbüro seinen Bericht vor und stellte dem Neumarkt ein gutes Zeugnis aus. Das Klima sei vorbildlich, von Antisemitismus und Diskriminierung keine Spur. Der Fall Balistoy wurde bei dieser Untersuchung aber nicht berücksichtigt.
Das soll nun ein Gericht tun. So fordert die Strafanzeige eine Beschlagnahmung von Unterlagen des Neumarkts und Hausdurchsuchungen auch bei den Verzeigten, um alle E-Mails, Schreiben und Notizen in besagter Angelegenheit sicherzustellen.
Das Theater Neumarkt war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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