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Geldblog: Steuern sparen
Wo zahlt man am wenigsten Quellensteuern?

Dieser Unterschied geht ins Geld: Der Quellensteuersatz bei Vorsorgestiftungen liegt in Graubünden bei über 14 Prozent, im Kanton Schwyz bei 4,8 Prozent. 
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Ich, 54 Jahre, möchte mich im Ausland niederlassen und meine 3a-Säule-Gelder auszahlen lassen. Kann ich das vor der Abmeldung in der Schweiz machen, damit ich das Kapital in der Schweiz versteuern kann, weil es in meinem Fall im Ausland viel höher besteuert werden würde? Kann ich das Geld auch auszahlen lassen, ohne den neuen Wohnsitz im Ausland anzugeben? Leserfrage von C.S.

Wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und sich in der Schweiz abmeldet, hat man die Möglichkeit, sein bisher blockiertes Geld auf der steuerbegünstigen Säule 3a zu beziehen. In welches Land Sie im Ausland auswandern, spielt dabei keine Rolle. Bedenken hätte ich, wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und den neuen Wohnsitz im Ausland nicht oder erst später angeben. Falls Sie nämlich keinen Nachweis über Ihren neuen Wohnsitz im Ausland erbringen, riskieren Sie, dass Ihre Steuerpflicht in der Schweiz bestehen bleibt. Jedenfalls hatte das Bundesgericht in einem solchen Fall in diesem Sinne entschieden.

Ich empfehle Ihnen daher, den Nachweis vorzulegen, dass Sie wirklich einen Wohnsitz im Ausland haben, um dieses Risiko auszuschliessen. Eine andere Frage ist, wie Sie sich Ihr Geld aus der Säule 3a auszahlen lassen und wann. Wenn Sie das Vorsorgegeld vor Ihrer Auswanderung beziehen, müssen Sie es gesondert vom übrigen Einkommen hier versteuern. Aus meiner Sicht ist es aber vorteilhafter, wenn Sie sich das Kapital erst nach einer Abmeldung in der Schweiz und nach der Anmeldung an Ihrem künftigen Wohnort im Ausland auszahlen lassen. In dieser Konstellation würde Ihnen mit der Auszahlung des 3.-Säule-Kapitals lediglich eine Quellensteuer in Abzug gebracht.

Der Kanton Schwyz hat schweizweit die tiefste Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Quellensteuer nicht in allen Kantonen gleich hoch ist, sondern unterschiedlich stark zu Buche schlägt. Einzelne Kantone mit tiefen Steuern verrechnen deutlich geringere Quellensteuern bei der Auszahlung der Säule 3a als andere. In Ihrem konkreten Fall dürfte es sich wahrscheinlich lohnen, Ihr Vorsorgegeld in der Säule 3a in eine Bankstiftung mit Sitz in einem Kanton mit einer geringeren Quellensteuer zu transferieren. Während der Quellensteuersatz bei Vorsorgestiftungen im Kanton Graubünden bei über 14 Prozent liegt, in Basel 10,3 Prozent und in Zürich 8,3 Prozent ausmacht, beträgt er bei Stiftungen im Kanton Schwyz lediglich 4,8 Prozent. Dieser Unterschied geht ins Geld. Der Kanton Schwyz hat schweizweit die tiefste Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge. Vor diesem Hintergrund würde ich einen Transfer Ihres 3.-Säule-Guthabens in eine Vorsorgestiftung im Kanton Schwyz prüfen und den Bezug so regeln, damit Sie lediglich quellensteuerpflichtig sind.

Unabhängig davon würde ich mir aber auch Gedanken über Ihre Altersvorsorge machen. Auch wenn Sie sich im Ausland niederlassen, sollten Sie Ihre Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Für jedes Jahr, in dem bei der AHV keine Beiträge bezahlt werden, fehlen später 2,3 Prozent bei der AHV-Rente. Um Lücken bei der AHV zu verhindern, würde ich mir überlegen, ob Sie nicht freiwillig in die AHV/IV in Genf einzahlen möchten. Allerdings muss der Antrag dafür innert eines Jahres nach der Auswanderung erfolgen.

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