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AboKleider: Nein, Unterwäsche: Ja
Wo die neue Ladenregelung schon gilt, sorgt sie für Verwirrung

Wer darf offen bleiben, wer muss schliessen? Im Kanton Aargau sorgt die Regelung zu den Ladenschliessungen für Unmut. Geschäfte in Baden.
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Lebensmittelläden bleiben offen, Blumenläden auch, und selbst Koch- und Essgeschirr darf weiterhin verkauft werden. Schuh- und Kleiderläden hingegen müssen schliessen. Geschäfte mit Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung bleiben hingegen offen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung am Mittwoch für einen Teil-Lockdown im Detailhandel entschieden. Er tritt ab Montag, 18. Januar, in Kraft. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird wieder aufgehoben.

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