Erneuerbare EnergienErstes klares Zeichen gegen Windräder im Kanton Zürich
Hinwil hat als erste Gemeinde im Kanton Windräder mit der neuen Bau- und Zonenordnung vom eigenen Gemeindegebiet verbannt. Ein Vorgehen, das die kantonale Baudirektion für unzulässig hält.
Die Windkraftanlagen, die die Zürcher Baudirektion in den kommenden Jahren ermöglichen will, sollen bis zu 220 Meter hoch werden. Definitiv zu hoch, sagten die Hinwilerinnen und Hinwiler an ihrer Gemeindeversammlung am Mittwochabend. Auf dem Gemeindegebiet sollte eine maximale Höhe von 120 Metern zugelassen werden.
Doch nicht einmal das soll Realität werden. Denn 190 der 240 anwesenden Stimmberechtigten hiessen auf Antrag des Gemeinderats einen neuen Passus in der Bau- und Zonenordnung (BZO) gut, dass Windkraftanlagen einen Abstand von einem Kilometer zu bewohnten oder teilweise bewohnten Liegenschaften aufweisen müssen.
Dadurch wäre der Bau von Windanlagen auf dem gesamten Hinwiler Gemeindegebiet nicht möglich.
Geringer Diskussionsbedarf
Während in vielen anderen Zürcher Gemeinden erst über Initiativen an der Gemeindeversammlung abgestimmt worden ist, die den Bau von Windrädern in der Nähe von Wohngebäuden verbieten sollen, hat der Hinwiler Gemeinderat von sich aus diesen Zwischenschritt übersprungen. Mit dem Votum am Mittwoch hat die Hinwiler Stimmbevölkerung die entsprechenden Vorschriften direkt in die Bau- und Zonenordnung festgeschrieben.
Am meisten zu reden gab an der Gemeindeversammlung die Frage, wer denn den Rückbau von Windrädern bezahle, wenn der Betreiber bankrott sei. Am besten sei doch, eine Bankgarantie zu verlangen, eine Art «Mieterdepot», die ein Windradbetreiber schon zum Zeitpunkt des Baus leisten müsse.
Der Antragsteller liess sich jedoch von Gemeindepräsident Andreas Bühler (SP) davon überzeugen, dass eine solche Bestimmung nicht in die BZO gehöre, sondern im Rahmen der Baubewilligung eine derartige Finanzgarantie festgeschrieben werden solle. So sei das auch schon beim Bau der grossen Gewächshäuser neben der Kehrichtverbrennungsanlage Zürcher Oberland geschehen.
Mehrere Rednerinnen und Redner mahnten, dass dem Kanton nicht getraut werden dürfe. Auf Unverständnis stiess insbesondere die Erwägung, Windräder in der Bachtelschutzzone zu platzieren.
SP und Grüne gegen Revision
Nur die beiden Vertreterinnen der Grünen und der SP sprachen sich gegen den Antrag des Gemeinderats aus. SP-Ortspartei-Präsidentin Franziska Hagen geht die BZO-Teilrevision zu weit, weil sie den Bau von Windrädern auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet. Es gehe nicht, eine solche Technologie zu verhindern, die doch zu einer sicheren Stromversorgung in der Region beitragen könne, sagte Hagen.
In der Schlussabstimmung vermochten die beiden Parteien aber nur 40 der anwesenden Stimmberechtigten auf die Nein-Seite zu ziehen.
Ob die kantonale Baudirektion die geänderten BZO-Bestimmungen genehmigen wird, ist unklar. Das kantonale Amt für Raumentwicklung teilte den Zürcher Gemeindepräsidenten und Gemeindeschreibern bereits Mitte 2023 mit, dass es kommunale Abstandsvorschriften für Windräder als nicht genehmigungsfähig erachte.
Das Schreiben des Kantons gebe keine Rechtssicherheit, sagte Thomas Mauchle, Leiter der Hinwiler Abteilung Bau und Planung. Diese erhalte die Gemeinde erst, wenn die BZO-Revision beim Kanton eingereicht worden sei. Und Gemeindepräsident Andreas Bühler sagte an der Versammlung: «Wir wollen ein Zeichen setzen, damit wir am Bachtel keine Windräder erhalten. Manchmal muss etwas überspitzt formuliert werden, damit wir gehört werden.»
Ob die beiden potenziellen Windrad-Standorte in der Gemeinde Hinwil überhaupt genutzt werden, ist indes unklar. Das offizielle Mitwirkungsverfahren des Kantons soll in den nächsten Monaten starten.
Fehler gefunden?Jetzt melden.