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Geldblog: Rendite statt Gläubigerschutz
Wie riskant sind nachrangige Anleihen?

Individuelle Risikoabschätzung: Denn das jeweilige Risiko hängt letztlich vom Ausfallrisiko des Schuldners ab.
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Mein Bankberater hat mir zu nachrangigen Obligationen der Luzerner Kantonalbank oder Raiffeisenbank geraten. Ich weiss, dass das Risiko darin liegt, dass ich bei einem Konkurs der Bank hinten anstehe. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Bank unter gewissen Voraussetzungen den Zins nicht zahlen muss, die Bank den Zinssatz ändern kann und auch nicht dazu verpflichtet ist, die Obligationen wieder zurückzunehmen. Können sie mir diese Fragen beantworten? Leserfrage von C.G.

Auch bei den Obligationen gibt es ein ganzes Spektrum von Papieren mit unterschiedlichen Eigenschaften und Risiken. Während Anleihen von Top-Schuldnern wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft nur sehr geringe Risiken aufweisen, aber dafür im Tiefzinsumfeld je nach Laufzeit keine oder nur eine mickrige Rendite abwerfen, erreicht man mit anderen Papieren deutlich mehr Rendite, muss aber auch höhere Risiken in Kauf nehmen. Letzteres gilt auf der einen Seite für Anleihen von weniger guten Schuldnern und auf der anderen Seite für nachrangige Anleihen. Man macht Abstriche bei der Sicherheit und bekommt dafür etwas mehr Zins.

In den letzten Jahren haben verschiedene Banken – so auch die von Ihnen erwähnten Raiffeisenbanken und die Luzerner Kantonalbank – sogenannte nachrangige Additional-Tier-1-Anleihen herausgegeben. Damit können sich Banken vergleichsweise günstig zusätzliches Kapital beschaffen. Obschon nachrangige Anleihen zu den Obligationen gehören, haben sie einzelne Eigenschaften, die punkto Risiko jenen von Aktien nahekommen.

In der Bilanz eines Herausgebers wie etwa Raiffeisen werden diese Anleihen dem Kernkapital zugeordnet. Man hat als Anleger zwar mehr Rendite, aber wie Sie richtig feststellen, auch keinen Gläubigerschutz und je nach genauer Ausgestaltung der Anleihe auch keinen festen Rückzahlungstermin. Raiffeisen etwa weist darauf hin, dass einer Kündigung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma zugestimmt werden muss und eine Kündigung nur auf einen ordentlichen Kündigungstermin möglich ist oder wenn die Anleihe nicht mehr als zusätzliches Kernkapital im Sinne der finanzmarktrechtlichen Regularien qualifiziert ist.

Im Falle von Raiffeisen und der Luzerner Kantonalbank stufe ich das Ausfallrisiko nicht als gross ein…

Entscheidend für Sie als Anlegerin ist die detaillierte Ausgestaltung der nachrangigen Anleihe, die im Produktbeschrieb mitgeliefert wird. So sind bei nachrangigen Anleihen sowohl feste als auch variable Zinszahlungen möglich. Zudem ist keineswegs garantiert, dass ein Zins entrichtet wird, wie Sie es in Ihrer Frage ansprechen, da die Zinszahlung nur erfolgen darf, wenn ausreichend verteilbarer Gewinn vorhanden ist und ausgefallene Zinszahlungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden dürfen. Auch die Rückzahlung kann offengelassen werden, indem etwa eine unbegrenzte Laufzeit gewählt wird, wobei sich der Herausgeber selbst meist ein Kündigungsrecht nach einigen Jahren einräumt.

Weil Sie bei einer nachrangigen Anleihe als Gläubigerin im Konkursfall nicht geschützt sind, müssen Sie vor dem Kauf einer solchen Anleihe für sich beurteilen, wie hoch Sie das Ausfallrisiko bei dem entsprechenden Schuldner einstufen. Im Falle von Raiffeisen und der Luzerner Kantonalbank stufe ich das Ausfallrisiko nicht als gross ein – bei einer CS, um ein anderes Beispiel aus der Schweizer Bankenwelt zu nehmen, würde ich es als etwas höher einstufen. Bei Raiffeisen würden die anderen Genossenschaften jener zur Hilfe eilen, die in Schräglage geraten ist. Und die Luzerner Kantonalbank verfügt gar über eine Staatsgarantie des Kantons Luzern.

Dennoch muss man sich bewusst sein, dass nachrangige Anleihen im Vergleich etwa zu Schweizer Bundesobligationen immer ein erhöhtes Risiko beinhalten und daher nur für Investoren infrage kommen, die ein solches eingehen können und wollen. Zudem muss man bei nachrangigen Anleihen mit stärkeren Kursschwankungen rechnen, falls sich etwa das Ausfallrisiko bei einem Schuldner, von dem man eine nachrangige Anleihe hält, überraschend deutlich erhöhen würde.