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Geldblog: Sichere Freizügigkeitskonti
Wo parkiere ich mein Vorsorgegeld?

Investieren oder parkieren? Neben Rendite und Gebühren sollte man auch die Sicherheit mitberücksichtigen.
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Das Freizügigkeitskonto ist für viele in der beruflichen Vorsorge Versicherte wichtig. Immer mehr Arbeitnehmende und Versicherte haben bei Stellenwechseln oft länger dauernde Unterbrüche und müssen ihr Geld vorübergehend auf einem Freizügigkeitskonto deponieren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie über den Sicherheitsaspekt solcher Freizügigkeitskonti berichten würden. Leserfrage von C.R.

Auf Freizügigkeitskonten sind oft beträchtliche Beträge deponiert. Darum ist der von Ihnen angesprochene Sicherheitsaspekt bei diesen Konten meines Erachtens besonders wichtig. Grundsätzlich gilt, dass Einlagen von Freizügigkeitskonten privilegiert sind. Allerdings nur bis maximal 100’000 Franken je Kunde. Dies bedeutet, dass bei einem Bankkonkurs diese Einlagen von maximal 100’000 Franken in die zweite Konkursklasse eingehen. Damit hat man eine sehr hohe Chance, dass man bei der Verteilung der Liquidität nach dem Konkursfall nicht leer ausgeht, sondern diesen Betrag wieder bekommt, da der grösste Teil der
Forderungen in der Regel der 3. Konkursklasse zugeordnet wird.

Eine volle Garantie für sein Geld hat man aber nicht, denn man hat lediglich das Konkursprivileg. Zudem ist durch den Maximalbetrag von 100’000 Franken mit dem Konkursprivileg oft nur ein Teil der Freizügigkeitsleistung geschützt. Die Privilegierung gilt immerhin zusammen mit Einlagen der steuerbegünstigten Säule 3a unabhängig von den übrigen Einlagen des einzelnen Vorsorgenehmers und Versicherten bis zum Maximalbetrag von 100’000 Franken pro Kunde und Bank. Ich würde daher die Freizügigkeitsleistung nicht bei der gleichen Bank deponieren wie meine übrigen Sparbatzen oder die Säule 3a-Gelder. Diversifikation bei den Bankbeziehungen bringt hierbei bereits eine deutlich höhere Sicherheit.

Je nach Bank zahlt man auch für das Freizügigkeitskonto Gebühren für die Kontoführung oder indirekt bei dessen Auflösung.

Zudem würde ich mir die Freizügigkeitsleistung von der Pensionskasse auf zwei Freizügigkeitskonten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen auszahlen lassen. Dies sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern schafft auch die Möglichkeit, dass man sich das Geld bei der Pensionierung allenfalls gestaffelt auszahlen lassen kann, was in vielen Kantonen eine Steuerersparnis zur Folge hat.

Parkieren kann man sein Geld auch gebührenlos bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden getragene privatrechtliche Stiftung versichert im Auftrag des Bundes als einzige Vorsorgeeinrichtung der Schweiz alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge und betreut im Bereich Freizügigkeitskonten über 1.2 Millionen Kunden. Die Corona-Pandemie wird aber auch für die Auffangeinrichtung ein Problem. Sie muss trotz der Negativverzinsung durch die Nationalbank den Nominalwert der ihr anvertrauten Freizügigkeitsgelder garantieren, ihr Deckungsgrad ist aber von 108.7 Prozent Ende 2019 auf 105.85 Prozent Ende Mai 2020 gesunken. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit könnte sich der Deckungsgrad noch weiter verschlechtern. Deshalb hat der Bundesrat kürzlich eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es dem Bund erlaubt, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf sehr rasch ein unverzinsliches Konto zu eröffnen.

Wer seine Freizügigkeitsgelder nicht bei der Auffangeinrichtung BVG, sondern bei einer Bank parkiert und bei dem es absehbar ist, dass diese Gelder allenfalls während Jahren dort liegen, sollte das Vorsorgekapital investieren, damit es mehr Rendite bringt. Allerdings sollte man auch auf die Gebühren achten – nicht zuletzt bei den dafür genutzten Anlageprodukten oder dem Depot. Anbieter wie Viac, Descartes Finance, Liberty oder VZ zeichnen sich durch tiefere Gebühren aus. Je höher der Aktienanteil bei den verwendeten Anlageinstrumenten, desto höhere Renditechancen hat man langfristig. Gleichzeitig trägt man aber ein erhöhtes Anlagerisiko.

Ein hoher Aktienanteil bei der Anlage von Freizügigkeitsgeld ist aus meiner Sicht nur sinnvoll, wenn man sicher ist, dass dieses Kapital zehn oder mehr Jahre parkiert bleibt. Ansonsten riskiert man, dass man die Anlageprodukte ausgerechnet dann verkaufen muss, wenn die Märkte durch eine Baisse gehen und man fährt Verluste ein. Je nach Bank zahlt man auch für das Freizügigkeitskonto Gebühren für die Kontoführung oder indirekt bei dessen Auflösung. Da die Gebühren sehr unterschiedlich ausfallen, lohnt es sich auch hier vor einer Kontoeröfffnung danach zu fragen und zu vergleichen.

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