Geldblog: SchenkungenWie man die Altersvorsorge von Nachkommen stärken kann
Wer sicherstellen will, dass es Familienmitgliedern im Alter finanziell gut geht, kann mittels jährlicher Schenkungen in deren Vorsorge investieren.
Ich möchte einen Teil unseres Vermögens einsetzen, um einem behinderten Nachkommen mit Minimaleinkommen, das heisst später tiefer AHV und minimaler Pensionskasse, ein sorgenfreies Leben nach seiner Pensionierung zu ermöglichen. Gibt es aus Ihrer Sicht bessere und gleichwertige Lösungen im Vergleich zu einer Erbschaft mit Kapitalanlage? Allenfalls eine Leibrente? Leserfrage von G.L.
Eine Leibrente würde ich im konkreten Fall eher nicht nutzen, da diese im momentanen Tiefzinsumfeld renditemässig uninteressant ist und die Rendite zusätzlich durch beträchtliche Gebühren reduziert wird. Natürlich könnten Sie für Ihren behinderten Nachkommen einen höheren Geldbetrag auf die Seite legen und diesen in Anlagefonds investieren und so im positiven Fall langfristig eine höhere Rendite erwirtschaften, damit er später möglichst viel von dem Kapital hat. Allerdings ist dieses Vorgehen je nach gewählter Anlagestrategie mit mehr oder weniger hohen Risiken verbunden.
Falls Sie Ihren Nachkommen schon heute aus Ihrem Vermögen in Hinblick auf sein Alter unterstützen möchten, würde ich konkret in seine Altersvorsorge investieren. Möglicherweise hat er Lücken bei seiner Pensionskasse. Wenn dies der Fall ist, könnten Sie ihm jährlich einen bestimmten Betrag als Schenkung zur Verfügung stellen, damit er freiwillige Einkäufe in seine Pensionskasse tätigen kann. Dies ist sinnvoll, falls seine Pensionskasse robust aufgestellt und nicht in einer Unterdeckung ist. So käme er nach seiner Pensionierung auf eine höhere Rente bis ans Lebensende. Zudem wäre das Geld sicher angelegt. Die freiwilligen Einzahlungen dürfte er bei den Steuern in Abzug bringen, Sie aber nicht. Die Schenkung muss ebenfalls deklariert werden.
Kombination aus Pensionskasse und Säule 3a nutzen
Als Alternative oder sogar als Ergänzung könnten Sie ihm Geld ebenfalls als jährliche Schenkung für eine Säule 3a zur Verfügung stellen. Hier könnten Sie ihm jährlich den Maximalbetrag für die Säule 3a zur Verfügung stellen, die er dann in die Säule 3a einzahlen kann. In diesem Jahr beträgt der Maximalbetrag 6883 Franken. Da er wie ich Ihrer Frage entnehme, berufstätig ist und einer Pensionskasse angehört, ist er berechtigt eine Säule 3a zu führen und jährlich in diese einzuzahlen. Das so jährlich angesparte Geld können Sie für ihn zudem in spezielle Vorsorgefonds investieren, die mehr Rendite versprechen, wobei ich Ihnen empfehle, eine kostengünstige Smartphone-App-Lösung zu nutzen wie sie Frankly oder Viac anbieten, da Ihr Nachkomme bei einer solchen Säule 3a deutlich weniger Gebühren bei der Anlage des Geldes bezahlen muss und unter dem Strich somit mehr Rendite übrig bleibt.
Auch mit diesem Schritt würden Sie die Altersvorsorge Ihres Nachkommens direkt verbessern. Zu regeln wäre hier allerdings die Frage, was mit dem Geld passiert, wenn er dann mal pensioniert ist. Doch auch hier gibt es interessante Fonds-Auszahlungspläne. Das Kapital bleibt bei diesen weiter investiert, wird aber über viele Jahre hinweg in monatlichen Tranchen ausbezahlt. So könnten Sie sicherstellen, dass er nach der Pensionierung jeden Monat automatisch einen finanziellen Zustupf ausbezahlt erhält und so sein Einkommen im Alter aufgebessert wird.
Lassen Sie sich auch von Ihrer Bank und Versicherung weitere Vorschläge unterbreiten. Mit einer Kombination aus freiwilliger Einzahlung in die Pensionskasse und der Säule 3a könnten Sie sicherstellen, dass es Ihrem Nachkommen im Alter finanziell besser geht.
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