Geldblog: Achtung, Steuerfalle!So vermeiden Ehepaare teure Vorsorgebezüge
Staffeln und planen: Geldberater Martin Spieler sagt, worauf Verheiratete beim Bezug ihrer 3a-Gelder achten müssen.
Meine Frau und ich haben ein selbstbewohntes Wohneigentum im Miteigentum. 2022 und 2024 müssen die beiden Festhypotheken erneuert werden. Könnte ich im 2022 meine 3. Säulen beziehen und meine Frau im 2024 ihre 3. Säulen zur Amortisation der Hypothek? Werden wir als Eheleute separat behandelt und gilt die Fünf-Jahres-Sperrfrist zwischen zwei Bezügen pro versicherter Person oder pro Ehepaar? Wenn ich mehrere 3a-Konten habe, kann ich auch gleichzeitig mehrere Konten beziehen? Könnte ich auch gleichzeitig Vorsorgekapital und PK beziehen? Leserfrage von D.W.
Für den Bezug von Geldern aus der steuerbegünstigten Säule 3a ist zu unterscheiden, ob Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge machen oder ob es sich um einen ordentlichen Bezug handelt. Letzteres ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters möglich, bei Ihnen also ab 60 und bei Ihrer Frau ab 59. Der Vorbezug darf auch wie von Ihnen angedacht für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens genutzt werden. Wichtig ist einfach, dass es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt, was bei Ihnen der Fall ist. Die Finanzierung einer Zweitwohnung über die Wohneigentumsförderung ist ausgeschlossen.
Als Ehepartner dürfen Sie Vorsorgegelder der 3. Säule unabhängig voneinander für Wohneigentum in Anspruch nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Geldern aus der Säule 3a ist, dass die Liegenschaft zum Gesamteigentum der Ehepartner gehört oder sie beide Miteigentümer des selbstbewohnten Eigenheims sind. Auch Teilbeträge können bezogen werden. Üblicherweise dürfen 3a-Konti nur als Gesamtes bezogen werden. Im Rahmen von Bezügen für die Wohneigentumsförderung ist es indes erlaubt, auch nur Teilbeträge in Anspruch zu nehmen.
In den meisten Kantonen kann man dank einer Staffelung der Bezüge deutlich Steuern sparen.
Allerdings sprechen Sie zu Recht an, dass es Begrenzungen gibt: Ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Diese Sperrfrist gilt aber nicht pro Ehepaar, sondern pro Versicherten. Dies bedeutet, dass Sie und Ihre Frau einen Vorbezug machen dürfen. Beide Partner können unabhängig voneinander Geld aus der 3. Säule beziehen. Es gilt also für beide die Fünf-Jahres-Sperrfrist separat. Auch wenn Sie und Ihre Frau die Konten dann ab fünf Jahren vor dem AHV-Rentenalter in Anspruch nehmen, ist der Bezug unabhängig voneinander erlaubt.
Sie könnten also durchaus die 3. Säule-Gelder wie angedacht für die Amortisation der auslaufenden Hypotheken einsetzen. Wichtig ist allerdings, dass Sie bei all Ihren Überlegungen auch Steueraspekte einbeziehen. Bezüge von Ihnen und Ihrer Frau werden bei den Steuern zusammengezählt. Sie würden deutlich mehr Steuern zahlen, wenn Sie die Gelder gleichzeitig beziehen. Darum ist es wichtig, dass Sie eine Staffelung vornehmen. In den meisten Kantonen kann man dank einer Staffelung der Bezüge deutlich Steuern sparen. Hier gilt es aber, die genauen Bestimmungen in Ihrem Wohnkanton zu beachten.
Punkto Steuern nachteilig wäre es auch, wenn Sie die Gelder aus der 3. Säule zusammen mit dem Kapital aus der Pensionskasse beziehen würden. Auch diese Bezüge würden zusammengezählt und hätten zur Konsequenz, dass Sie dem Fiskus mehr abliefern müssten. Ich würde den Bezug von Pensionskassengeld und Säule-3a-Kapital nicht im gleichen Jahr vornehmen. Aus meiner Sicht lohnt es sich, wenn Sie die Fragestellungen rund um die Bezüge der Vorsorgegelder und die Steueraspekte mit Ihrer Bank im Detail besprechen und einen Bezugsplan erstellen, der all Ihre Bedürfnisse punkto Vorsorge, Hausfinanzierung und Steuern berücksichtigt.
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