SBB und Postauto geben AuskunftWie die Maskenpflicht umgesetzt wird – die wichtigsten Antworten
Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Wir klären die drängendsten Fragen.
Lange haben die Verantwortlichen darum gerungen, ob sie sinnvoll ist oder nicht. Doch ab Montag ist sie nun in Kraft: die Maskenpflicht. SBB und Postauto hatten nach dem Entscheid des Bundesrats zwei Tage Zeit, die Details auszuarbeiten. Diese gelten jedoch nicht nur bei SBB und Postauto, sondern für den gesamten öffentlichen Verkehr. Dies, weil den beiden als sogenannten Systemführern die Koordination der gesamten Branche während der Krise obliegt.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Sie gilt gleichermassen in Zug, Bus, Tram, Bergbahnen und auf Schiffen. Ab kommendem Montag müssen dort also Masken getragen werden, und das völlig unabhängig davon, ob viele Leute unterwegs sind oder nicht. Bisher galt eine dringende Empfehlung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden konnte. Die neue Pflicht gilt erst ab 12 Jahren. An Bahnhöfen muss, anders als in anderen Ländern, keine Maske getragen werden. Allerdings: Wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann auf dem Perron oder an der Haltestelle, dann gilt wie bisher eine dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske. Christa Hostettler von Postauto sagt: «Es ist sinnvoll, die Maske bereits vor dem Bus anzuziehen.» Man setze da auf den gesunden Menschenverstand.
Wie setzen SBB und Co. die Pflicht durch?
Die Transportunternehmen setzen kein zusätzliches Personal ein, um die Maskenpflicht durchzusetzen. Man werde mit Piktogrammen auf die neue Pflicht verweisen. Das Personal wird fehlbare Passagiere auf die veränderte Situation hinweisen. Man sei zuversichtlich, dass die Passagiere die neue Regelung umsetzen, sagt Christa Hostettler. Toni Häne, Chef Personenverkehr von den SBB, spricht davon, dass eine Mehrheit der Passagiere die Maskenpflicht akzeptieren würde. Hostettler sagt, dass man in Bezug auf die Umsetzung der Maskenpflicht nun erst mal Erfahrungen sammeln werde.
Was passiert, wenn ich keine Maske trage?
Postauto und SBB betonen, dass die Busfahrerinnen, Zugbegleiter und Chauffeusen keine polizeilichen Aufgaben übernehmen, sie stellen also keine Bussen aus. «Der Busfahrer muss sich auf das Fahren konzentrieren und kann nicht noch die Maskenpflicht durchsetzen», sagt Christa Hostettler. Kontrolleure im öffentlichen Verkehr machen jedoch Passagiere auf die Maskenpflicht aufmerksam. Hilft ein Hinweis nicht, werden die Passagiere aufgefordert, beim nächsten Halt auszusteigen. Bei einer Eskalation wird, wie bisher etwa beim Schwarzfahren, die Bahnpolizei eingesetzt. Der öffentliche Verkehr hat eine Pflicht, Passagiere zu transportieren. Diese entfällt jedoch laut Häne, wenn die «Hausregeln» nicht eingehalten werden. Und dazu zählt neu das Tragen einer Maske.
Darf ich noch essen und trinken?
Ja. Dafür darf die Maske ausgezogen werden. Wer aber sein Sandwich fertig gegessen hat, muss die Maske wieder anziehen.
Kann ich im ÖV-Masken kaufen?
Nein. Die Masken muss man von zu Hause mitbringen. Die Unternehmen verkaufen keine Masken. Anders als die Deutsche Bahn verzichten die SBB also auch darauf, in ihren Restaurants an Bord Masken zu verkaufen. Wer seine Maske vergessen hat, kann notfalls in vielen Bahnhofskiosken und Selecta-Automaten welche kaufen. Gratismasken werden von den Transportunternehmen nicht abgegeben.
Fahren künftig noch weniger Leute im öffentlichen Verkehr?
Die Ausgangslage ist für die Transportunternehmen nicht einfach: Einerseits ist es möglich, dass sich einige Passagiere nicht mehr in die Busse, Trams und Züge setzen, weil Maskenpflicht herrscht. Auf der anderen Seite könnte es ebenso gut sein, dass die Passagiere wieder mehr Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel haben und vermehrt fahren. Die allgemeine Tendenz ist klar. Es fahren wieder mehr Leute im Zug. In dieser Woche lag die Frequenz bei rund 70 Prozent im Regionalverkehr und 60 Prozent im Fernverkehr im Vergleich zur Zeit vor Corona. Dies ist jeweils 5 Prozentpunkte höher als letzte Woche.
Ich will wegen der Maskenpflicht mein Abo nicht nutzen. Kriege ich jetzt mein Geld zurück?
Spezielle Lösungen hat der öffentliche Verkehr für ein solches Anliegen nicht. Der Grund ist, dass man das ganze Angebot fahre, sagt Häne. Entsprechend gebe es keinen Grund dafür. Es gelten die normalen Hinterlegungsfristen für die Generalabos und die normalen Kündigungsfristen. Heisst: 30 Tage Hinterlegen für GA-Kunden ist möglich. Das Halbtax kann nicht hinterlegt werden. Die Kündigungsfrist für ein GA beträgt einen Monat, und man erhält Geld für die restliche Laufzeit zurück. Für andere Abos etwa von Tarifverbünden können andere Fristen gelten. Da lohnt sich eine Nachfrage bei den Verbünden selbst.
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