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Rettung geschädigter Firmen
Wie aus den Härtefallhilfen ein «Bürokratiemonster» wurde

Die Tische der Bar Les Amis in Bern bleiben zusammengeklappt: Die Gastrobetriebe der Schweiz dürfen vorerst nicht wieder öffnen.
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Je länger der Teil-Lockdown dauert, desto teurer wird er. «Wir werden uns nächste Woche auch über weitere Unterstützungsmassnahmen unterhalten», kündigte daher Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien an. Ein komplett neues Hilfsinstrument ist nicht geplant. Vielmehr wird darüber beraten, den Zugang zu den bereits existierenden Härtefallhilfen zu erleichtern und die volle budgetierte Summe von 2,5 Milliarden Franken einzusetzen, heisst es vom Finanzdepartement (EFD). Derzeit sei eine Aufstockung der Hilfen nicht nötig. Dies könne sich aber je nach Entwicklung der Lage ändern.

Die Härtefallhilfen sind für Betriebe vorgesehen, die im Zuge des Corona-Krise starke Einnahmeverluste erlitten haben. Sie können die Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen, Darlehen oder Bürgschaften haben. Insgesamt stehen dafür bisher 2,5 Milliarden Franken bereit.

Von dieser Summe sind derzeit 750 Millionen noch nicht freigegeben. Nächste Woche solle nun der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Bund diesen Betrag einsetze, um besonders betroffene Kantone zu unterstützen, erklärte das EFD.

Bereits seit Ende 2020 berät der Bund mit den Kantonen, ob die Zugangsbedingungen zu den Hilfen gelockert werden sollen. So könnte der Umsatzverlust, den Betriebe als Voraussetzung für die Hilfen erlitten haben müssen, tiefer als die bisher in der Verordnung genannten 40 Prozent angesetzt werden. Hierzu sind noch keine Details bekannt.

Sicher ist nur, dass die Kantone am Ende für die Härtefallhilfen zuständig bleiben. Sie nehmen die Anträge entgegen, sie verteilen das Geld. Und können dabei strenger oder grosszügiger sein, als es der Bund vorgibt.

Die Folge: Ob, wann und wie viel Härtefallhilfe ein Unternehmen bekommt, hängt am Ende davon ab, in welchem Kanton es seinen Sitz hat. Dabei gibt es grosse Unterschiede, wie eine Stichprobe bei den Deutschschweizer Kantonen zeigt. Eine Übersicht über die kantonalen Anlaufstellen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zusammengestellt.

Zürich ist am strengsten

Der Kanton Basel-Stadt greift seinen Unternehmen zum Beispiel schon unter die Arme, wenn der Umsatzrückgang im vergangenen Jahr 20 Prozent beträgt. In Zug liegt die Schwelle bei 20 bis 30 Prozent, in Schwyz und im Thurgau bei 40 Prozent, so wie es die Verordnung des Bundes vorsieht. Der bevölkerungsreichste Kanton Zürich ist hier der strengste: Erst wenn ein Unternehmen einen Umsatzeinbruch von 50 Prozent verzeichnet, kann er mit Härtefallhilfen rechnen.

Auch beim Tempo gibt es riesige Unterschiede: Einige Kantone haben schon vor dem Bundesprogramm für Härtefallhilfen eigene Programme aufgelegt, die nun aufgestockt werden. Im Kanton Aargau sind zum Beispiel die ersten Auszahlungen bereits erfolgt. Das ist auch in Basel-Stadt der Fall, wo Unternehmen seit dem 23. November Hilfen beantragen können. Zug nimmt seit dieser Woche Anträge an, in Schwyz wiederum soll der Schalter für Hilfsanträge bereits Ende Januar wieder schliessen. Zürich will dagegen erst Anfang Februar Anträge annehmen, an einer Beschleunigung wird gearbeitet.

Je nach Kanton gibt es mehr Geld

Noch nicht einmal die Summen sind überall gleich hoch. Zug will maximal 100’000 Franken nicht-rückzahlbare Zuschüsse zahlen, Bern bietet 200’000 Franken, Zürich bis zu 400’000 und St. Gallen bis zu 500’000 Franken, ebenso wie Schwyz. Und während der Innerschweizer Kanton Schwyz A-fonds-perdu-Beiträge zahlt, bekommen Firmen im Thurgau nur zinslose Darlehen.

Ergibt diese Ungleichbehandlung einen Sinn? «Das ist ein politischer Entscheid», heisst es beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, «macht aber auch Sinn, weil die Kantone ihre regionale Wirtschaft besser kennen.» Der Bund lege mit seiner Härtefallverordnung lediglich die Konditionen fest, zu denen er sich an den Hilfen beteilige. Ist ein Kanton grosszügiger, so muss er die Mehrkosten tragen. Ein Kanton könne indes auch strengere Bedingungen setzen, so wie das Zürich gemacht hat.

Bund und Kantone hätten «versagt», heisst es

Ganz anders sieht das Grünen-Nationalrätin Regula Rytz, Mitglied der Kommission für Wirtschaft: «Es kann doch nicht sein, dass zwei Firmen, welche den gleichen Umsatzrückgang erleiden, je nach Kanton unterschiedlich schnell und unterschiedlich viel Geld bekommen», kritisiert sie. Bei den Beratungen der Härtefallhilfen hätten die Kantone immer stärker die Führung übernommen und so ein «Chaos» angerichtet. Rytz spart nicht mit harten Worten: Der Bund und viele Kantone hätten «schlicht versagt» und aus den Härtefallhilfen ein «Bürokratiemonster» gemacht.

Das sehen betroffene Betriebe ähnlich. Gastro-Unternehmer Rudi Bindella kritisiert in den CH-Media-Zeitungen den kantonalen Wildwuchs. «Es braucht eine starke zentrale Führung – mit klaren Vorgaben für alle.»

Für Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbandes, ist es nun zentral, dass die Kantone möglichst schnell das Härtefallprogramm umsetzen. Doch auch er meint: «Das Argument der Wettbewerbsverzerrung ist nicht von der Hand zu weisen»; allerdings sei bei der Bewältigung der Corona-Pandemie «der Wettbewerb sowieso ausgeschaltet».

Mit den neuen Einschränkungen geht der Streit ums Geld jedenfalls in eine neue Runde.