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Whatsapp vom Chef in der Freizeit – was gilt

Rechtliche Grauzone: Verlangt ein Unternehmen von Angestellten, erreichbar zu sein, liegt möglicherweise ein Pikettdienst vor. Foto: Keystone
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Am frühen Abend bei einem gemütlichen Beisammensein mit Freunden im Garten summt das Smartphone. Es ist eine Nachricht des Vorgesetzten. Die Neugierde überwiegt: Ein Blick ins Mail offenbart, dass die vorgeschlagene Projektänderung nicht gut angekommen ist, was die gute Freizeitstimmung trübt. Nach einigem Grübeln erfolgt die Replik an den Vorgesetzten. Am Ende geht mehr als eine halbe Stunde Freizeit verloren.

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