Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Royaler Battle mit Apple
Weshalb der «Fortnite»-Entwickler sich mit Apple anlegt

Eine der beliebtesten Apps der Welt: Eine «Fortnite»-Spielerin bei einer Game-Veranstaltung in Los Angeles.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Es ist eines der beliebtesten Videospiele überhaupt, doch wer das Shooterspiel «Fortnite» derzeit im App Store von Apple sucht, wird nicht fündig. Die App wurde vorerst aus dem Store entfernt. Dahinter steckt ein Rechtsstreit, bei dem es um Hunderte Millionen geht. «Fortnite»-Hersteller Epic Games hat in den USA Klage gegen Apple eingereicht. Die Firma wehrt sich dagegen, dass sie 30 Prozent der Einnahmen, die sie via App Store erzielt, Apple abliefern muss.

Epic Games hat am Donnerstag einen eigenen Zahlungsmechanismus eingeführt, um im Spiel In-App-Käufe zu tätigen. Laut Apple verstösst dieser gegen die Regeln des App Stores. Der iPhone-Hersteller reagierte daher und warf die «Fortnite»-App aus dem Store. Kurz darauf wurde die Klageschrift von «Fortnite»-Entwickler Epic Games veröffentlicht. Der Game-Hersteller liess den Streit wohl bewusst eskalieren. In der Klageschrift heisst es: Apple würde ein «totales Monopol» aufrechterhalten.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Epic bittet die Spieler um Unterstützung. Sie sollen mittels des Social-Media-Hashtags #FreeFortnite mithelfen, Apple in die Knie zu zwingen. Der Hashtag gehörte kurz darauf auf Twitter, auch in der Schweiz, zu den am öftesten verwendeten Kennzeichnungen. Die Gamefirma hat dafür ein Video im Stil des George-Orwell-Romans «1984» veröffentlicht. Der Film ist auch gleich noch eine Parodie auf eine bekannte Apple-Mac-Werbung, die einst für Furore sorgte.

«Fortnite» gehört weltweit zu den einträglichsten Apps

Da Epic Games auch bei den Apps für Geräte mit der Google-Software Android einen neuen Bezahlmechanismus einführte, ist die App auch dort nicht mehr verfügbar. Nach der Klage gegen Apple, reicht die Game-Firma auch noch eine Klage gegen Google ein. In der Klageschrift schreibt Epic Games, dass sich Google ähnlich verhalte wie Apple.

«Man wird dazu gezwungen, 30 Prozent zu zahlen, oder der Marktzugang wird verweigert.»

David Cicilline, US-Abgeordneter

Der Rechtsstreit könnte ein Präzedenzfall werden, denn Apple wird wegen der Gebühr oft kritisiert – geändert hat sich aber wenig. «Wegen der Marktmacht, die Apple hat, verlangt die Firma exorbitante Gebühren – im Grunde genommen ist es Wegelagerei –, man wird dazu gezwungen, 30 Prozent zu zahlen, oder der Marktzugang wird verweigert», sagte der US-Abgeordnete David Cicilline kürzlich gegenüber dem US-Portal «The Verge». Diese Gebühr wird für digitale Dienstleistungen fällig, die über den App Store angeboten werden. Sie ist aber nicht bei physischen Waren oder Dienstleistungen fällig, die dort verkauft werden.

«Fortnite» gehört weltweit zu den einträglichsten Apps. Das Spiel kann zwar kostenlos heruntergeladen werden, aber Spieler können sich Upgrades wie Werkzeuge oder Outfits für die Spielfiguren kaufen. Damit setzt Epic laut der «Financial Times» rund 34 Millionen Dollar pro Monat um. Davon erhält Apple fast ein Drittel. Das Spielprinzip ist simpel: In der Onlineversion «Battle Royal» landen 100 Spieler per Fallschirm auf einer Insel, sammeln Ressourcen und schalten einander aus – der letzte Überlebende gewinnt. Mit 2 Millionen monatlichen Downloads gehört die App weltweit zu den 10 beliebtesten iPhone- und iPad-Apps.

Regelmässig legen sich Firmen wegen der Gebühr mit Apple an, zuletzt etwa die Buchungsplattform Airbnb. Sie bietet seit einiger Zeit auch virtuelle Kurse oder Stadtführungen an. Für diese sind laut Apple künftig auch 30 Prozent fällig. Würde sich Airbnb weigern, würde die App aus dem Store fliegen.

Epic Games kann sich den Streit mit Apple leisten

Meist knicken die Firmen aber wieder ein, und die Gebühr wird zähneknirschend hingenommen. Denn via App Store haben die Anbieter einen Zugang zu einem riesigen Markt mit Hunderten Millionen zahlungsbereiter Kunden. Schon seit einiger Zeit untersucht die EU-Kommission, ob die Gebühr rechtmässig ist. So ist etwa der Musikdienst Spotify gegenüber Apple Music im Nachteil. Dies weil Spotify nur 70 Prozent des Abo-Preises erhält, Apple Music aber den gesamten Betrag gutgeschrieben bekommt.

Es ist für Beobachter aber nicht überraschend, dass die Klage nun von Epic Games und nicht vom Streamingdienst Netflix oder der Musik-App Spotify kommt. Sie hängen viel stärker von den Verkäufen via App Store ab, so die Zürcher Agentur iA auf Twitter. Für Epic Games sind die Einnahmen via App Store nicht so relevant. Denn die meisten der 350 Millionen Nutzer spielen den Titel via PC. Dort ist keine Gebühr fällig. Epic Games kann sich deshalb eine Konfrontation mit Apple erlauben.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

In der Klageschrift schreibt Epic Games, dass Apple heute wie die marktmächtigen Firmen handle, gegen die Apple-Gründer Steve Jobs einst gekämpft habe. Die Firma sei einst eine gutmütige, revolutionäre Kraft gewesen, die das Monopol von IBM gebrochen habe.

Apple entgegnet, dass Epic Games ein erfolgreiches Geschäft auf dem App Store aufgebaut habe. Nun seien die Einnahmen gross, und die Firma strebe eine Sonderbehandlung an.