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Selbstverlad wird komplizierter
Wer das Velo in den Zug nimmt, muss kostenpflichtig reservieren

Wer sein Velo in den IC-Zügen mitnehmen will, muss ab dem nächsten Jahr reservieren. Die Regel gilt während der Zeit vom 21. März bis Ende Oktober. 
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Das Velo mit in den Zug nehmen: Das wird künftig auf gewissen Verbindungen komplizierter. Ab dem nächsten Jahr erweitern die SBB eine Reservationspflicht für den Velo-Selbstverlad. Das berichtet die NZZ. Ab 21. März bis Ende Oktober gilt das neue Regime auf allen IC-Verbindungen. Bisher musste nur auf gewissen Verbindungen etwa am Jurasüdfuss und durch den Gotthard reserviert werden.

Der Hintergrund der Massnahme ist der Veloboom. Gerade während der Sommermonate nehmen viele Passagiere ihre Velos mit in den Zug. Während Corona hat dies gar noch zugenommen. Das Problem ist allerdings, dass das Platzangebot in den Zügen beschränkt ist. Die Folge: Verspätungen, weil etwa die Passagiere ihre Velos von einem Zugende zum anderen stossen müssen, um einen Platz zu finden. Oder dass Durchgänge in den Zügen verstopft sind, worauf die Züge aus Sicherheitsgründen nicht fahren können.

Die Reservation kostet zurzeit 5 Franken, auch für Besitzer des Velo-Passes. Teilweise, und wenn es die Nachfrage nötig mache, gelte eine Reservierungspflicht künftig auch auf Interregio-Verbindungen. Auf welchen Verbindungen, ist aber noch nicht klar und werde derzeit ausgearbeitet, sagt ein SBB-Sprecher gegenüber der NZZ. Auf welchen Strecken die Reservierungspflicht im Interregio-Verkehr gilt und in welchen Wagen die Veloabstellplätze in den Zügen sind, wird in der App oder auf SBB.ch ersichtlich sein. Die Reservierung kann bis 5 Minuten vor Abfahrt gemacht werden.

Die SBB haben laut eigenen Angaben bereits auf das erhöhte Veloaufkommen reagiert. So zum Beispiel am Wochenende auf der Strecke Zürich-Chur. Mit der Reservationspflicht soll den Passagieren Transparenz und Sicherheit geboten werden, wo noch Plätze verfügbar sind, so der Sprecher zur NZZ.

Auch bei Postauto reservierungspflichtig

Wie genau die Reservierungspflicht umgesetzt werden soll, ist laut dem SBB-Sprecher noch in der Ausgestaltung. So ist etwa auch die Frage zentral, wie bei Platznot in den alten Doppelstockzügen vorgegangen wird. Denn dort sind die Abteile für Velos auch für Kinderwagen gedacht, die nicht reservierungspflichtig sind.

Auch bei anderen Transportunternehmen gilt auf gewissen Strecken eine Reservierungspflicht. So bei Postauto. Zum Eindämmen des Freizeitverkehrs hat Postauto den Velo-Selbstverlad im Frühjahr für kurze Zeit ganz ausgesetzt. Seit Mai ist es wieder möglich, Velos mitzunehmen.