Gastkommentar zum GesundheitswesenWer Angehörige pflegt, soll einen rechten Lohn verdienen
Die Versorgungskrise bei der Pflege können wir nur überwinden, wenn die Laienarbeit entschädigt wird. Das Bundesgericht weist dafür den Weg.
![Keine Schande: Die Pflege eines Familienmitglieds zu Hause muss nicht für «Gottes Lohn» erfolgen.](https://cdn.unitycms.io/images/4Z17fcHBa_49_K5O20Ejz6.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=7G1i7OlpAAk)
Für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen brauchen wir immer mehr Gesundheitspersonal, stossen aber heute schon an Grenzen. Selbst wenn die Mittel zur Verfügung stehen, ist es für Institutionen im Gesundheitswesen oft unmöglich, genügend Personal zu rekrutieren. Die Belastung für die Beschäftigten steigt, und manche kehren der Branche den Rücken, um nicht auszubrennen. Viele Berichte weisen darauf hin, dass Pflegebedürftige in Heimen und zu Hause heute schon weniger erhalten, als sie nach Minimalstandards brauchten. Hier bewegen wir uns bereits in einem Teufelskreis.
Eine unabdingbare Ressource sind pflegende Angehörige, also Personen, die sich informell verpflichten, einen pflegebedürftigen Menschen bei sich zu Hause zu versorgen. Ihre Bedeutung wird immer breiter anerkannt, ist doch die statistisch ermittelte Menge solcher Leistungen höchst beeindruckend: 80 Millionen Stunden pro Jahr – wohlgemerkt unbezahlt.
Dass Bundesgericht hat entschieden, dass die Krankenkassen die Grundpflege durch ein Familienmitglied entschädigen müssen.
Diese Menschen braucht die Schweiz, und sie wird immer mehr davon benötigen, soll das Ziel einer hochstehenden Gesundheitsversorgung weiterhin erreicht werden können. Diese Form der häuslichen Pflege sollte also gestärkt und auch formalisiert werden.
Das heisst auch, dass wir Hindernisse aus dem Wege räumen müssen. Personen, die motiviert sind, einen Angehörigen bei sich zu Hause zu pflegen, können dies aus wirtschaftlichen Gründen oft nicht umsetzen. Für die dazu benötigte Zeit müssten sie ihr Anstellungspensum reduzieren – falls das überhaupt geht. Oder sie müssen ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben. Das hat unmittelbare finanziellen Folgen, führt aber auch noch zu gravierenden Lücken in der beruflichen Vorsorge.
Ambulante Pflege ist eine grundversicherte Leistung. Laut einem Bundesgerichtsentscheid von 2006 müssen die Krankenkassen auch dann bezahlen, wenn die Pflege nicht von einer Fachperson ausgeführt wird, sondern zum Beispiel von einem Familienmitglied ohne entsprechende Ausbildung. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Person die sogenannte Grundpflege vornimmt – also Hilfe bei der Körperpflege, beim Aufstehen, der Toilettenbenützung und der Essenseinnahme. Zudem muss die Grundpflege im Namen einer als Spitex zugelassenen Organisation ausgeführt werden.
Es ist keine Schande, für die Pflege eines Familienmitglieds entlöhnt zu werden.
Das bedeutet: Das Modell pflegende Angehörige formell in die ambulante Betreuung einzubinden und ihnen für die geleistete Arbeit eine faire Entschädigung zu bezahlen, kann sofort eingesetzt werden und trägt zu einer möglicherweise entscheidenden Ressourcenerweiterung in der Gesundheitsversorgung bei.
Wenn ich einen Angehörigen habe, welcher bereits auf meine Hilfe und Pflege angewiesen ist, ist es keine Schande, für diesen Dienst – auch zum Nutzen der gesamten Gesellschaft – einen Lohn zu erhalten. Ganz im Gegenteil, wenn ich diese Arbeit im Namen einer anerkannten Organisation ausführe, wird meine Aufgabe sichtbar, transparent und zusätzlich qualitativ überprüft.
Im Zusammenspiel mit all den anderen Massnahmen und Modellen, die zur langfristigen Sicherung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz eingesetzt und geprüft werden, trägt die Anstellung pflegender Angehöriger zu einer finanzierbaren Lösung bei.
Aktuell bieten drei Organisationen dieses Modell in der ganzen Deutschschweiz. Eine Prüfung ihrer Angebote lohnt sich auf jeden Fall, denn sie fördern nachhaltige Lösungen für die pflegerische Versorgung: persönliche, qualitativ hochstehende und regelmässig geprüfte Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld gekoppelt mit Antworten auf die kurz- und langfristigen finanziellen Fragen derjenigen, die die Leistungen ausführen.
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