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Corona-Pressekonferenz des Bundesrats
«Seien Sie vorsichtig, auch bei Familienanlässen»

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat entschieden, die Masken- und die Zertifikatspflicht auszuweiten.

  • Betriebe und Veranstalter können eine 2G-Regel einführen.

  • Ab Montag gilt eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. An Arbeitsplätzen gilt ebenfalls Maskenpflicht.

  • Der Bundesrat hat die Quarantäneliste für alle Länder aufgehoben. Dafür müssen alle Personen, auch geimpfte und genesene, bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests vorweisen.

  • Die Schweiz befindet sich in einer fünften Welle der Pandemie, Experten erwarten im Winter mehr Ansteckungen.

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Huldrych Günthard, Leitender Arzt an der Infektiologie am Unispital Zürich, plädiert für eine schnelle Umsetzung der Massnahmen, denn es sei «wirklich Matthäi am Letzten».

Infektiologe Huldrych Günthard ist froh, dass der Bundesrat endlich handelt. Allerdings hätte er sich ein paar weitere Einschränkungen gewünscht wie etwa eine Maskenpflicht in Schulen.

Erste Omikron-Fälle in der Schweiz

Bis Donnerstagabend wurden fünf Omikron-Fälle in der Schweiz bestätigt. Die Personen seien in Isolation. Zudem schickten die Kantonsärzte der Kantone Waadt und Genf rund 2000 Personen in Quarantäne.

Zuvor war bekannt, dass einige Verdachtsfälle abgeklärt werden. Die Variante scheine sehr ansteckend zu sein, und vieles sei noch unbekannt, sagte Berset an der Medienkonferenz zur Variante. «Kein Grund für Panik», beruhigte er, aber es herrsche eine neue Situation.

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Kritik an Verschärfungen

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In vielen Schulen wird schon regelmässig getestet. Der Bundesrat möchte jetzt eine landesweite Pflicht einführen.

Ob «Grosi-Zertifikat» oder regelmässige Schultests: Der Bundesrat stösst mit seinen Vorschlägen auf Widerstand.

Ausgangslage

Die Fallzahlen steigen, die neue Corona-Variante Omikron bereitet zusätzliche Sorgen: Das hat den Bundesrat zum Handeln bewogen. Er will nun, dass schweizweit in Innenräumen wieder Masken getragen werden – und dass an privaten Feiern mit Freunden ein Zertifikat vorgelegt werden muss.

Der Bundesrat traf sich am Dienstag zu einer Krisensitzung. Grund für die ausserordentliche Sitzung waren die weiter ansteigenden Fallzahlen und die Verbreitung der neuen, als besorgniserregend eingestuften Coronavirus-Variante namens Omikron. Insbesondere diese Variante hat den Bundesrat zum Handeln bewogen.

«Die neue Welle ist ein Schock für alle», sagte Bundespräsident Guy Parmelin am Dienstagnachmittag nach der Sitzung vor den Medien. Insbesondere die Kombination einer neuen Variante mit der aktuellen Situation. «Der Verzicht auf nationale Massnahmen ist für den Bundesrat keine Option mehr.»

Es eilt: Konsultation von 24 Stunden

Die Regierung schickte die Vorschläge für schärfere Massnahmen in einer kurzen Vernehmlassung von knapp 24 Stunden – bis Mittwochabend – den Kantonen, den Sozialpartnern und den zuständigen Parlamentskommissionen zur Stellungnahme. Heute Freitag will die Regierung entscheiden. Folgende Massnahmen stehen zur Diskussion:

  • Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.

  • Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen eine Zertifikatspflicht.

  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab tausend Personen.

  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen. Sie gilt neu auch für zertifikatspflichtige Veranstaltungen im Innern.

  • In der Gastronomie und in Clubs gilt für die Konsumation eine Sitzpflicht.

  • Bei Kultur- und Sportaktivitäten, wo keine Maske getragen werden kann, werden Kontaktdaten erhoben.

  • Alle obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II müssen repetitive Tests anbieten.

  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: Ein PCR-Test gilt nur noch 48 statt 72 Stunden; ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden.

  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.

Drei Varianten für Massnahmen am Arbeitsplatz:

  1. Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt, sobald mehr als eine Person anwesend ist

  2. Ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende müssen im Homeoffice arbeiten. Ist das nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen.

  3. Die Homeoffice-Pflicht gilt generell. Falls nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. Die Betriebe werden zudem verpflichtet, den Mitarbeitenden repetitive Tests anzubieten.

Gelten würden die Massnahmen vorerst bis 24. Januar 2022.

Clubs und Bars fürchten Einschränkungen

Von den Parteien gab es zunächst grundsätzlich positive Reaktionen. «Der Bundesrat setzt zu Recht auf das Zertifikat. Um den Zugang zum Zertifikat zu erleichtern, braucht es Gratistests. Erst recht, wenn die Gültigkeit der Testzertifikate verkürzt werden soll», twitterte etwa Mitte-Präsident Gerhard Pfister.

Anders sieht es in der Gastro- und Veranstaltungsszene aus. Die Nachtkulturunternehmen befürchten laut einer Mitteilung die Einführung von einschränkenden Massnahmen. Aus ihrer Sicht gebe es aber keinen Grund, die Massnahmen für das Nachtleben zu verschärfen. Eine Maskentragpflicht mit gleichzeitig sitzendem Konsumieren stelle de facto eine wirtschaftliche Schliessung des Nachtlebens dar, lässt sich zudem Alexander Bücheli von der Bar- und Club-Kommission zitieren.

/aru