Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Garantiefonds der Reisebranche
Was soll diese neue Gebühr für Pauschalreisen?

Kunden von Reisebüros, die sich dem Garantiefonds angeschlossen haben, erhalten im Konkursfall ihr Geld zurück.

Seit 25 Jahren gibt es den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die vom ehemaligen Swiss-CEO André Dosé präsidierte Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Einzahlungen von Pauschalreisekunden zu sichern, falls ein Reiseveranstalter oder Reisevermittler in Konkurs geht.

In den letzten Jahren musste der Fonds mehrmals Löcher stopfen: Neben kleineren Fällen wie dem Reisebüro Uster (2018, 184’000 Franken) gab es weitaus grössere Schadensfälle wie beim Reisecenter Plus und bei STA Travel (2020, 2,7 Millionen Franken), für die der Garantiefonds aufkommen musste.

Aufgrund der Konkurse ist das Fondskapital seit 2014 von 10 auf 4 Millionen Franken geschrumpft. Nun hat die Stiftung unter dem neuen Geschäftsführer Marco Amos mit einem neuen Gebührenmodell reagiert und plant, die Fondsgrösse bis in rund 10 Jahren auf 40 bis 60 Millionen Franken anwachsen zu lassen. Wie das gehen soll und was es für Reisende bedeutet, erklären wir hier.

Wie finanziert sich der Garantiefonds?

Bis anhin finanzierte sich der Garantiefonds über die Eintrittsgebühren und die Jahresbeiträge der teilnehmenden Reisebüros sowie über Vermögenserträge.

Seit Anfang 2022 werden die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie neu durch den Konsumenten mitgetragen. Die teilnehmenden Reiseveranstalter und Reisevermittler erheben dafür einen Beitrag auf den Preis der von Ihnen gebuchten Pauschalreise.

Wieso wurde das Gebührenmodell geändert?

Die Konkursfälle in der Schweizer Reisebranche haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Spätestens seit dem Auftauchen von Booking und ähnlichen Plattformen ist die Reisebranche stärker im Umbruch, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Konkursen. Zusätzlich wurden die Bilanzen nahezu aller Unternehmen der Branche durch die Covid-Krise geschwächt. Auch die Rückzahlung der Covid-19-Darlehen könnte weitere Betriebe vor Schwierigkeiten stellen.

Wie hoch ist die neue Gebühr?

Der Endkonsument bezahlt eine Gebühr von 2,5 Promille auf den Pauschalreisepreis an das Reisebüro, den Garantiefonds-Teilnehmer. Das Reisebüro wiederum bezahlt dem Garantiefonds einen Risikobeitrag von 2 Promille auf den mit dem Endkunden erzielten Pauschalreiseumsatz und behält die Differenz für sich. Weiter wird durch den Garantiefonds eine jährliche administrative Gebühr von 0,2 Promille (mindestens aber 250 Franken) auf den Bruttoumsatz erhoben. «Die Administrationsgebühren und die Vermögenserträge decken die Strukturkosten des Garantiefonds inklusive den Ombudsmann», erklärt Geschäftsführer Marco Amos.

Garantiefonds-Geschäftsführer Marco Amos will den Fonds anwachsen lassen, um für weitere Konkurse gewappnet zu sein.

Bei einem Pauschalpreis von 2000 Franken entsprechen 2,5 Promille 5 Franken. Als klassische Pauschalreise gilt eine Verbindung von mindestens zwei Leistungen wie einem Flug und einem Hotelaufenthalt oder einer weiteren touristischen Leistung wie etwa einer Tour oder einer Mietwagenmiete, wenn diese Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten wird. Im Gegensatz zur Pauschalreise sind nur der Flug oder nur ein Hotelaufenthalt Einzelleistungen.

Werden Ferien nun sicherer?

Mit der neuen Gebühr durch Pauschalreisende wird das künftige Risiko minimiert, dass bei einem grossen Schadensfall das Kapital des Garantiefonds nicht ausreicht, um die geleisteten Kundeneinzahlungen abzusichern. Eine Reiseversicherung, ob für den Fall einer Annullation oder einer frühzeitigen Heimreise oder für den Gepäckverlust, macht aber weiterhin Sinn.

Wird die Gebühr ausgewiesen?

Der Garantiefonds empfiehlt den Reisebüros, den Betrag separat und deutlich zu verrechnen. Dadurch soll transparent und offensichtlich gemacht werden, dass eine Buchung über das Reisebüro Sicherheit bedeutet und dass diese Sicherheit seinen Wert habe.

Noch wird der neue Ansatz jedoch unterschiedlich gehandhabt. Einige wenige Reisebüros haben von der anfallenden Gebühr noch nichts gehört oder die Gebühr bisher noch nicht erhoben. Ein Grossteil der Reisebüros packt die neue Gebühr in die bisher schon bekannte Service- oder Dossiergebühr rein (diese beträgt rund 50 bis 80 Franken) und erwähnt dabei, dass nun auch die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie abgedeckt sind. Einzelne Reisebüro weisen die 2,5-Promille-Gebühr exakt auf der Rechnung aus.

Verfügen alle Reisebüros über eine Absicherung der Kundengeldeinzahlungen?

Nein. Aktuell sind gut 940 Reisebüros und damit rund die Hälfte aller Schweizer Reisebüros dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angeschlossen.

Mit diesem Logo zeigen Reisebüros, dass ihre Gelder vom Garantiefonds abgesichert sind. Im Zweifelsfall schadet ein Blick auf die Mitgliederliste aber nicht.

Es gibt aber noch weitere Absicherungslösungen für Kundengelder. Rund 150 Reisebüros sind der Swiss Travel Security angeschlossen. Weitere Reisebüros sind bei der TPA-Reisegarantie abgesichert. Wichtig für den Reisebüro-Kunden: bei der Begutachtung der Offerte, den Punkt beachten, ob ein Reisebüro über eine solche Kundengeldabsicherung verfügt.

Was sagt der Konsumentenschutz zur neuen Gebühr?

Die Stiftung für Konsumentenschutz findet es nicht gut, dass eine Kostenüberwälzung auf den Kunden erfolgt: «Es ist eine Überwälzung von Sicherstellungskosten, die der Gesetzgeber der Branche zuschreibt und nicht dem Konsumenten.» Der Konsumentenschutz fordert: «Es sind alle separat ausweisbaren Kostenelemente bereits in der Offerte aufzuführen mit ausdrücklicher und verständlicher Zwecknennung der einzelnen Positionen und nicht erst nach Vertragsabschluss. Nur so kann sich der Kunde ein komplettes Bild der veranschlagten Kosten machen und Angebote vergleichen.»