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Geldblog
Was Rentner noch von den Steuern abziehen können

Pensionierte, die Wohneigentum besitzen, können Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten abziehen.
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Ich bin seit Kurzem pensioniert, beziehe Rente und Pension. Da ich keine Abzüge mehr machen kann, ist mein steuerbares Einkommen höher als zu Arbeitszeiten. Meine Steuerrechnung bewegt sich ebenfalls auf Rekordhöhe, da ich in den letzten Arbeitsjahren immer 3. Säule und Pensionseinkauf abziehen konnte. Gibt es Möglichkeiten, trotzdem irgendwie Abzüge zu generieren? Leserfrage von O. K.

Die Erfahrung, die Sie als Neurentner machen, teilen viele mit Ihnen: Nach der Pensionierung hat man kaum mehr Möglichkeiten, spürbare Abzüge bei den Steuern geltend zu machen – entsprechend happig fällt dann die Steuerrechnung aus. Viele Leute leben in der falschen Annahme, dass sie im Rentenalter zwingend weniger Steuern abliefern müssen als noch im Erwerbsleben. Die Realität ist aber, dass die Steuern oft nicht stark sinken oder sogar – wie in Ihrem Fall – noch höher ausfallen als in der Zeit des Berufslebens.

Tatsächlich sinkt bei den meisten Rentnerinnen und Rentner zunächst das Erwerbseinkommen, weil die Renten von Pensionskasse und AHV zusammen in der Regel weniger ausmachen als der letzte Lohn. Dass man dennoch nicht weniger Steuern zahlt, liegt daran, dass die meisten Abzüge – insbesondere jene, die ins Geld gehen – mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegfallen. Konkret kann man keine Berufs- und Weiterbildungsauslagen mehr geltend machen und auch keine Einzahlungen mehr in die Säule 3a und die Pensionskasse tätigen und danach bei den Steuern abziehen.

Den grössten Steuerspareffekt bringt die Entscheidung, ob man von der Pensionskasse die Rente oder das Kapital bezieht.

Einige Abzugsmöglichkeiten haben immerhin jene Pensionierten, die Wohneigentum besitzen: Sie können die Zinsen für eine Hypothek sowie Unterhaltskosten für ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung abziehen. Allerdings sollte man aus meiner Sicht eine hohe Hypothek im Alter nicht deshalb behalten, weil man dann den Schuldzinsabzug machen darf. Vielmehr sollte man die Zinskosten mit der effektiven Steuerersparnis vergleichen und dann entscheiden. Oft zahlt man der Bank wesentlich mehr Zinsen, als man dank dem Schuldzinsabzug an Steuern im Alter einspart – erst recht in Phasen mit steigenden Zinsen.

Den grössten Steuerspareffekt im Alter bringt die Entscheidung, ob man von der Pensionskasse die Rente oder das Kapital bezieht. Die Rente muss man jedes Jahr als Einkommen versteuern. Das Kapital muss man direkt beim Bezug einmalig zu einem reduzierten Satz separat vom übrigen Einkommen versteuern. Danach indes zahlt man darauf nur noch Vermögenssteuern. Wenn man dann für die Finanzierung seines Lebensstandards vom Kapitalbezug lebt, ist dieser Vermögensverzehr steuerfrei.

Nur aus der Steuerperspektive ist ein Kapitalbezug langfristig in vielen Fällen attraktiver als die Rente. Doch Vorsicht: Auch hier gilt, dass die Steuern beim schwierigen Entscheid Rente oder Kapital nur ein Aspekt unter vielen sein sollten. Ihnen nützt dies ohnehin nichts mehr, da Sie sich für eine Rente entschieden haben.

Wohnungen in steuergünstigen Gemeinden sind nicht selten teuer.

Einen Einfluss auf die Steuern im Alter haben auch die Anlagen: Wenn man schöne Zinserträge auf seinen Anlagen hat und Dividenden einstreicht, führt dies ebenfalls zu höheren Steuern, da diese zum Einkommen gezählt werden. Kursgewinne indes sind steuerfrei. Je nach Konstellation kann es im Alter sinnvoll sein, dass man, wenn man bereits hohe Renten hat, nicht zusätzlich eine Zins- und Dividendenstrategie mit seinem Ersparten fährt.

Neben den auch im Alter verbleibenden Abzügen wie Krankheitskosten, Vermögensverwaltungskosten oder gemeinnützige Zuwendungen, die im Gegensatz zu den wegfallenden Berufsauslagen und Einzahlungen in die 2. und 3. Säule nur wenig ins Gewicht fallen, kann man seine Steuerbelastung im Alter auch senken, indem man seinen Wohnsitz in einen steuergünstigen Kanton und in eine steuergünstige Gemeinde verlegt. Die Steuerbelastung unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde in der Schweiz stark.

Anhand von im Internet aufgeschalteten Steuerrechnern sieht man rasch, wie viel man als Rentnerin oder Rentner in anderen Kantonen und Gemeinden bezahlt. Sie könnten somit in eine steuergünstige Gemeinde ziehen und so Ihre Steuerrechnung reduzieren. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass Wohnungen in steuergünstigen Gemeinden nicht selten teurer sind. Zudem ist ein Umzug im Rentenalter nicht nach jedermanns Geschmack.

Es gilt daher abzuwägen, ob Ihnen der zusätzliche Aufwand und die Kosten, die ein Umzug mit sich bringt, so viel wert sind, dass Sie dank dem Wohnsitzwechsel Steuern sparen können. Falls Sie allerdings ohnehin in Erwägung ziehen, sich einen neuen Wohnort zu suchen, würde ich neben der Lebensqualität auch gezielt mögliche Steuererleichterungen berücksichtigen. Wenn man bereits pensioniert ist, ist dies aus meiner Sicht der effektivste Weg, um weniger an den Fiskus abliefern zu müssen.