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Ferien im Ausland
Was Reisende beim Festtagsbesuch zu beachten haben

Über Weihnachten zieht es viele Schweizerinnen und Schweizer über die Grenze – doch welche Dokumente brauchen sie, damit der Besuch bei der Familie nicht ins Wasser fällt? 
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Die Weihnachtsferien rücken näher, und viele zieht es zu Freundinnen und Verwandten ins grenznahe Ausland. Für Flugreisen hat der Bundesrat das Testregime verschärft, doch was gilt jetzt, wenn man mit dem Zug oder dem Auto aus einem Grenzstaat zurück in die Schweiz reist? Anbei eine Übersicht über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen und was bei der Rückkehr in die Schweiz zu beachten ist.

Deutschland

Geimpfte und Genesene müssen ein Zertifikat auf Verlangen vorlegen. Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigentest (höchstens 48 Stunden). Kinder unter 12 brauchen zwar keinen Nachweis, dafür müssen sie aber eine fünftägige Quarantäne einhalten.

Da die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft wird, gilt bei der Einreise nach Deutschland zudem grundsätzlich eine zehntägige Quarantänefrist. Diese Frist kann abgekürzt werden, wenn genesene, geimpfte oder getestete Personen den entsprechenden Nachweis an die zuständige Behörde übermitteln. Bei Genesenen und Geimpften endet die Quarantäne, sobald sie unter www.einreiseanmeldung.de einen Nachweis (Zertifikat) übermittelt haben. Ungeimpfte dürfen frühestens fünf Tage nach der Einreise einen zweiten Test machen, um sich aus der Quarantäne zu befreien.

Egal ob geimpft oder getestet – Reisende müssen sich vor der Ankunft in Deutschland online registrieren. Die schriftliche Bestätigung der Registrierung muss ausgedruckt und mitgenommen werden. Davon ausgenommen sind unter anderem Grenzgänger und Reisende, deren Aufenthalt für einen Besuch von nahestehenden Personen weniger als 72 Stunden dauert.

Frankreich

Für die Einreise nach Frankreich braucht es entweder einen Impfnachweis, ein Zertifikat für die ausgestandene Krankheit, das mindestens elf Tage und höchstens sechs Monate alt ist, oder ein negatives Testresultat, das weniger als 24 Stunden vor der Abreise erstellt worden ist. Zudem müssen alle eine Bescheinigung ausfüllen und unterzeichnen, die im Internet zum Download bereitsteht. Diese bestätigt, dass Reisende symptomfrei sind. Für Kinder unter 12 Jahren ist kein Test notwendig.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Personen im Umkreis von 30 Kilometern ihres Wohnorts, wenn der Aufenthalt bis zu 24 Stunden dauert.

Mit der französischen App «Tous Anti-Covid» kann der Schweizer QR-Code und damit das Covid-Zertifikat erfasst werden. Personen, die älter als 65 Jahre alt sind, können in Frankreich gewisse Anlässe nur besuchen, wenn sie die dritte Impfung erhalten haben.

Österreich

In Österreich lassen sich die Einreisebestimmungen in zwei Gruppen – mit und ohne Quarantänepflicht – gliedern. Ohne Quarantäne gilt für Personen aus allen Ländern grundsätzlich 2-G+. Wer einreist, muss also geimpft oder genesen sein und zusätzlich noch einen negativen PCR-Test vorweisen.

Eine Ausnahme gibt es für Personen mit Booster-Impfung – sie benötigen keinen zusätzlichen Test. Und für Pendler gilt weiterhin 3-G – also auch Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Testresultat die Grenze überqueren.

Geimpfte und Genesene ohne PCR-Test müssen sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren und bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist auch ein Test möglich, der die Quarantäne verkürzt.

Eine spezielle Regelung gibt es zudem mit dem sogenannten Holiday-Ninja-Pass für schulpflichtige Kinder, die nach dem 31. August 2006 geboren sind. Für diese reichen regelmässige Tests. Der Pass kann vor dem Reiseantritt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Kinder zudem keinen Nachweis dabeihaben – für sie gelten aber die gleichen Quarantänevorschriften wie für die erwachsenen Begleiter.

Italien

Wer nach Italien fährt, muss ein Onlineformular ausfüllen. Geimpfte und Genesene benötigen zudem ein Zertifikat, das mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung oder höchstens sechs Monate nach überstandener Krankheit erstellt worden ist plus einen negativen Test.

Ungeimpfte dürfen nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einem negativen Antigentest (höchstens 24 Stunden) einreisen. Zudem gibt es für nicht geimpfte Personen eine Quarantänepflicht von fünf Tagen, die mit einem weiteren Test abgeschlossen wird.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Rückreise in die Schweiz

Schweizerinnen und Schweizer, die aus einer Grenzregion von Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich in die Schweiz mit dem Auto, Bus oder Zug einreisen, sind unabhängig vom Impfstatus von der Testpflicht befreit. Dies gilt jedoch nicht für Einreisen mittels Fernverkehrsbus sowie mit dem Flugzeug und wenn man von weiter her kommt. So muss hierbei weiterhin bei der Einreise ein negativer Testnachweis erbracht werden, unabhängig vom Impfstatus. Nicht geimpfte Personen und Nichtgenesene müssen zudem zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise erneut einen Corona-Test machen. Dies kann entweder ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test sein.

Das Einreiseformular gilt grundsätzlich für alle Einreisenden – auch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – und auch unabhängig davon, ob man per Luft- oder Landweg in die Schweiz einreist. Hier gibt es jedoch Ausnahmen für Personen, die aus Grenzgebieten und nicht mit dem Flugzeug oder dem Bus in die Schweiz einreisen.

Dazu gehören folgende Regionen:

  • Gebiete in Deutschland: Land Baden-Württemberg, Land Bayern

  • Gebiete in Frankreich: Region Grand-Est, Region Bourgogne/Franche Comté, Region Auvergne/Rhône-Alpes

  • Gebiete in Italien: Region Piemont, Region Aostatal, Region Lombardei, Region Trentino/Südtirol

  • Gebiete in Österreich: Land Tirol, Land Vorarlberg

  • Gebiete in Liechtenstein: gesamtes Fürstentum

Wer unsicher ist, welche Bestimmungen nun gelten, kann mittels Travelcheck vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüfen, was nun gilt.

In einer älteren Version dieses Artikels wurde fälschlicherweise behauptet, dass Einreisende aus Grenzstaaten keinen Test brauchen. Die Regel gilt nur für Regionen, die direkt an die Schweiz grenzen und nicht für den gesamten Grenzstaat. Zudem wurde ergänzt, dass auch geimpfte Reisende nach Italien einen Test benötigen.