AboAuszeit von ArbeitsvermittlungWas gilt, wenn Erwerbslose nicht mehr aufs RAV gehen
Arbeitslose haben nur Anspruch auf Unterstützungsleistungen, wenn sie sich regelmässig um eine neue Stelle bemühen. Ein vorübergehender Rückzug vom RAV ist aber auch ohne neue Stelle möglich.
Leserin L. Z. hat keinen Job und bezieht seit einiger Zeit Arbeitslosenunterstützung. Nun ist ihr Vater schwer erkrankt, und sie würde sich gerne die nächsten paar Monate um ihn kümmern. Bleibt sie auf dem RAV, muss sie jederzeit verfügbar sein für Beratungsgespräche oder eine zumutbare Stelle antreten. Deshalb möchte sie sich eine Auszeit nehmen, weiss aber nicht, ob sie das darf.