Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboArbeitsrecht in der Pandemie
Was für Kündigungen in der Krise gilt

Beantragt ein Unternehmen keine Kurzarbeitsentschädigung und spricht Kündigungen aus, sind diese möglicherweise missbräuchlich.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Unternehmen als Folge der Pandemie zeigen sich immer deutlicher in den Arbeitslosenzahlen. Ende Januar waren rund 170’000 Personen ohne Arbeit, 40 Prozent mehr als vor einem Jahr. Nun gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit auch in einer Krise. Arbeitgebende können somit jederzeit kündigen und brauchen dazu auch keinen sachlichen Grund. Eine Kündigung kann indes missbräuchlich sein. Sie bleibt trotzdem gültig, doch können Betroffene vor Gericht eine Entschädigung einfordern. Was bedeutet dies in der momentanen Coronavirus-Krise: In welchen Fällen können Kündigungen missbräuchlich sein? Hier die wichtigsten Antworten.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login