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Geldblog: Tipps zur Altersvorsorge
Was ein vorzeitiger Bezug der AHV-Rente tatsächlich kostet

Teurer Vorbezug: Wer die AHV-Rente früher beziehen will, bekommt sein Leben lang weniger Rente ausbezahlt.
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Ich würde mich gerne frühpensionieren lassen und habe schon Abklärungen bei der Pensionskasse gemacht. Soll ich auch gleich die AHV-Rente frühzeitig beziehen? Leserfrage von S.R.

Nein. Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Sie den Bezug Ihrer AHV-Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen. Als Mann könnten Sie die AHV-Rente frühestens ab 63 und als Frau ab 62 vorbeziehen. Allerdings hat dies zur Folge, dass Sie eine gekürzte Altersrente erhalten, und zwar für den Rest Ihres Lebens.

Dies geht ins Geld und rechnet sich oft nicht: Denn bei einem Vorbezug um ein Jahr wird die Rente um 6,8 Prozent und bei einem Vorbezug um zwei Jahre um 13,6 Prozent gekürzt. Wie viel Rente Sie dann noch erhalten würden, erfahren Sie direkt bei Ihrer Ausgleichskasse.

Eine Frühpensionierung sollte gut geplant sein, da diese auch bei der Pensionskasse zu einer Kürzung der Altersrente führt.

Sie müssen sich auch bewusst sein, dass Sie die Rente versteuern müssen und bei einer Frühpensionierung nicht von der AHV-Pflicht entbunden sind. Sie müssen auch als Frühpensionierter bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin AHV- und IV-Beiträge entrichten. Wenn Sie noch einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen würden oder Ihre Frau erwerbstätig wäre, würde dies entfallen.

Eine Frühpensionierung sollte gut geplant sein, da diese auch bei der Pensionskasse zu einer Kürzung der Altersrente oder einem geringeren Kapitalbezug führt. Die Beitrags- und Verzinsungsdauer wird verkürzt und der Umwandlungssatz für die Rente ist tiefer.