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AboNeuer Anlauf für Kinderschutz
Mit diesen Argumenten hantieren die Gegner des Ohrfeigen-Verbots

«Wenn einer dem anderen ein Holzscheit über den Kopf schlägt und im selben Moment nicht sofort eine Ohrfeige kassiert, dann läuft etwas falsch»: SVP-Nationalrat Andreas Glarner. 
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Der Gürtel, der Stock, die flache Hand. «Die Eltern sind befugt, die zur Erziehung des Kindes nötigen Züchtigungsmittel anzuwenden.» Ende der Siebzigerjahre wurde dieser Satz aus dem Zivilgesetzbuch gestrichen. Seither sind Körperstrafen in der Erziehung nicht mehr ausdrücklich erlaubt. Aber sie sind – ausser in der Schule – auch nicht ausdrücklich verboten. Aus dem Alltag der Familien sind sie längst nicht verschwunden.

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