AboLeistungen der UnfallversicherungWann ein Suizid zum Unfall wird
Ist eine Selbsttötung ein Unfall, muss die Unfallversicherung zahlen. Die Bedingungen dafür sind jedoch streng. Zum Leidwesen der Hinterbliebenen.
Ein Unfall ist ein unfreiwilliges Ereignis. Und so erscheint es auf den ersten Blick paradox, dass auch ein Suizid ein Unfall sein kann. Denn wer Hand an sich legt, tut dies in der Regel nicht unfreiwillig. Dennoch kann eine Selbsttötung oder eine Selbstschädigung die Voraussetzungen für einen Unfall erfüllen. Dann muss die Unfallversicherung zahlen. Das ist der Fall, wenn eine Person im Moment, wo sie sich das Leben nimmt, nicht urteilsfähig ist und auch die übrigen Bedingungen für einen Unfall (siehe Kasten) erfüllt sind.