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Ab 2022 obligatorisch
Wann bereits heute Daten aus Autos ausgewertet werden

In den USA ist das Auswerten durch einen sogenannten Event Data Recorder (EDR) verbreitet. Dafür wird die grüne Auslese-Box mit dem Auto und einem Laptop verbunden. Das eigentliche Aufzeichnungsgerät, also der EDR, ist vielfach in den Airbag-Kontrollsystemen verbaut. 
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Ab kommendem Sommer müssen neue Automodelle einen Unfalldatenschreiber eingebaut haben, 2024 ist das dann für alle neu produzierten Autos obligatorisch. Das heisst, es gibt künftig eine Blackbox im Auto, die gewisse Daten sammelt, die im Fall eines Unfalls ausgewertet werden können. Daneben werden Assistenzsysteme zur Pflicht, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Der Hintergrund ist, dass die EU Verkehrstote verhindern will. Die Schweiz übernimmt diese Regeln. Das Ziel ist, dass bis 2050 die Anzahl auf null sinkt.

Wie funktioniert die Blackbox?

Auf den neu obligatorischen Unfalldatenschreibern werden Daten ab fünf Sekunden vor einem Unfall bis zum Ereignisende gespeichert. Passiert kein Unfall, werden die Daten jeweils einfach überschrieben. Die Blackbox wird in Zukunft Geschwindigkeit, Beschleunigung und andere Fahrzeugfunktionen wie Airbags, Licht und Blinker aufzeichnen. Die Daten verbleiben dabei im Fahrzeug selbst und sind ausschliesslich den Untersuchungsbehörden zugänglich. In den USA sind sogenannte Event Data Recorder schon länger Usus. Gerade moderne Autos haben heute bereits solche Systeme integriert. So etwa Modelle von Volvo oder von Skoda. Entsprechend werden die Daten heute schon genutzt. So etwa von den Herstellern, aber auch von Ermittlungsbehörden, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Hersteller können zum Beispiel daraus Schlüsse ziehen, ob der Airbag richtig ausgelöst wurde.

Wann werden heute schon Daten genutzt?

Es ist nicht so, dass bei jedem Unfall mit ein wenig Blechschaden die vorhandenen Daten aus den Autos ausgelesen werden. Das wird in Zukunft ebenso kaum der Fall sein. Heute erfolgt eine Datenauswertung nicht systematisch, sondern in der Regel bei Verkehrsunfällen mit schwer verletzten Personen oder mit Todesfolge oder bei mutmasslichen Raserdelikten mit anschliessendem Unfall. Das schreibt die Kantonspolizei Bern auf Anfrage. Es könne zudem sein, dass bei einem Unfall, bei dem kein eindeutiges Spurenbild auf der Strasse festgestellt werden könne, auf technische Daten zurückgegriffen werde.

Dabei entscheidend ist aber der Auftrag einer Staatsanwaltschaft zur Datenauswertung. In wie vielen Fällen heute bereits digitale Spuren aus Fahrzeugen ausgewertet werden, wird nicht statistisch erfasst. Die Kapo Basel-Stadt geht von drei bis fünf Fällen pro Jahr aus, bei denen diese Methode zum Einsatz kommt. Bei der Berner Kapo sei es schon mehrfach vorgekommen, dass man mithilfe von Datenauswertungen die Unfallursache habe klären können. Bereits seit 2014 verfüge die Berner Kapo über ein Gerät, das solche Auswertungen machen könne.

Welche ähnlichen Anwendungen gibt es heute schon?

Die Versicherung Axa hat ein ähnliches System im Angebot, das mit einer Prämienreduktion auf die Autoversicherung verbunden ist. Die Versicherung hat bei dem freiwilligen System nicht generell Zugriff auf die verschiedenen gesammelten Daten, sondern nur in drei Fällen: Sie erhält eine Warnung, wenn die Box nicht im Fahrzeug eingesteckt ist, wenn ein Kunde aktiv in einer App die Daten mit der Versicherung teilt oder aber nach einem Unfall. «Diese ermöglichen es den Axa-Unfallforschern, den Unfallhergang objektiv zu rekonstruieren, was unter anderem dem Kunden oder der Kundin helfen kann, in umstrittenen Situationen die Unschuld zu beweisen», so eine Sprecherin.