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Referendum gegen Covid-Gesetz
Volk soll über Corona-Recht entscheiden

Impfen weckt bei einem Teil der Bevölkerung Ängste.
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Lohnt es sich, eine Abstimmung über ein Gesetz zu erzwingen, das nach einigen Monaten sowieso wieder ausser Kraft tritt? Mit dieser Frage haben sich derzeit die Gegner des neuen Covid-19-Gesetzes zu befassen. Das Gesetz soll die unter Notrecht getroffenen Corona-Entscheide des Bundesrats (wie etwa Finanzhilfen für Firmen) ab September teilweise in ordentliches Recht umwandeln – und es soll, wie letzte Woche bekannt wurde, schon Ende 2021 wieder erlöschen. Eine Volksabstimmung könnte freilich erst im März oder Juni 2021 stattfinden.

Die «Freunde der Verfassung» wollen das Referendum trotzdem ergreifen. Dies hat der Vorstand am Wochenende entschieden, wie Mediensprecher Christoph Pfluger auf Anfrage erklärt. Die Gruppierung, die sich erst im Juni formierte, kritisiert vor allem einen Passus im Gesetz, der öffentlich bislang wenig diskutiert wurde: Vorgesehen ist demnach, dass der Bundesrat Arzneimittel und medizinische Güter vereinfacht zulassen kann. «Wir fürchten, dass dies zur Verabreichung von ungenügend geprüften Corona-Impfstoffen führen könnte – Impfstoffen, die vielleicht schwere Langzeitschäden verursachen», sagt Pfluger. Er gibt zu bedenken, dass der Bundesrat die Kompetenz habe, Impfobligatorien zu verfügen.

«Uns geht es ums Prinzip»

Neben den «Freunden der Verfassung» hat auch das «Netzwerk Impfentscheid» während der Vernehmlassung zum Widerstand gegen das Covid-19-Gesetz aufgerufen. Es sei noch offen, ob und in welchem Rahmen man sich an einem Referendum beteiligen würde, sagt Präsidentin Anita Bader. Anders als das «Netzwerk Impfentscheid» verstehen sich die «Freunde der Verfassung» nach Angaben von Christoph Pfluger nicht als Impfgegner: «Uns geht es ums Prinzip.» Auch in einer Krise habe der Bundesrat die Rechte des Souveräns zu achten, so Pfluger. Und im vorliegenden Fall sei mit der Impffrage die «Verfassungsgarantie der körperlichen Unversehrtheit» betroffen.

Die Schlagkraft der Gruppierung ist im Moment schwer abzuschätzen. Immerhin war sie gemäss Pfluger mitverantwortlich dafür, dass während der Vernehmlassung zum Covid-Gesetz Hunderte kritischer Stellungnahmen mit teils identischem Wortlaut beim Bund eingingen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verneint indes, dass eine Zulassung ungenügend geprüfter Impfstoffe drohe. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Zulassungspflicht bezögen sich ausschliesslich auf Medikamente für Covid-Erkrankte mit sehr schweren Symptomen, sagt BAG-Sprecherin Katrin Holenstein. Sie verweist auf eine der Corona-Verordnungen, wo dies entsprechend präzisiert sei. In jedem Fall müsse auch weiterhin ein Zulassungsgesuch an das Heilmittelinstitut Swissmedic gestellt werden. Swissmedic werde Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel prüfen.

Das Covid-19-Gesetz kommt im September ins Parlament. Wird es dort gutgeheissen, tritt es sogleich in Kraft, noch vor der allfälligen Volksabstimmung.