Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Wegen Corona-Notrecht
Impfgegner stürmen gegen neues Gesetz an

Impfungen stossen bei einem Teil der Bevölkerung auf vehemente Ablehnung.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das neue Gesetz soll, vereinfacht gesagt, die Corona-Nothilfe sichern. Als der Bundesrat während des Lockdown Unterstützung für diverse notleidende Branchen beschloss, tat er dies unter Notrecht – womit die Massnahmen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten.

Um sie trotzdem weiterführen zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Diesem Zweck dient nun das Covid-19-Gesetz, das der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedete.

Der Entwurf dürfte im Parlament zu reden geben, zumal ihn die Parteien während der Vernehmlassung ausgiebig (und aus unterschiedlichen Gründen) kritisierten. Wie der Bund nun aber publik macht, stammt der überwiegende Teil der eingegangenen Stellungnahmen nicht von Vereinen oder Institutionen, wie es bei Vernehmlassungen üblich ist.

Es waren vielmehr Hunderte von Privatpersonen, die sich in oft wörtlich übereinstimmenden Schreiben negativ äusserten: Das Gesetz sei abzulehnen, weil es die Grundlage für einen «Impfzwang» schaffe.

Gegen obligatorisches Impfen

Nun kommt das Wort Impfen zwar in der gesamten Vorlage kein einziges Mal vor. Die Impfgegner beziehen sich jedoch auf den erläuternden Bericht des Bundesrats aus der Vernehmlassung. Dort heisst es an einer Stelle, der Bundesrat könne «Impfungen für obligatorisch erklären» – womit allerdings nur die heutige Gesetzeslage referiert wird: Das Epidemiengesetz erlaubt dem Bundesrat schon jetzt, unter bestimmten Voraussetzungen ein Impfobligatorium zu verfügen.

Die Impfskeptiker machten in ihrer konzertierten Aktion trotzdem geltend, dass das Covid-19-Gesetz auf eine Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht hinauslaufe. In den Erläuterungen zum nunmehr verabschiedeten Entwurf sieht sich der Bundesrat denn auch zu einer Klarstellung veranlasst: Das vorgesehene Gesetz enthalte keinerlei Grundlage, jemanden unter Zwang zu impfen.

Kommt das Referendum?

Ob sich die Gegner hiervon überzeugen lassen, ist fraglich. Eine anonyme impfkritische Gruppierung hat im Internet bereits zum Referendum aufgerufen. Eine Referendumsabstimmung, so sie denn zustande käme, wäre ein Kuriosum. Gemäss bundesrätlichem Plan soll das Covid-19-Gesetz unmittelbar nach der Genehmigung durch das Parlament im September in Kraft treten und Ende 2021 wieder auslaufen.

Eine Volksabstimmung könnte frühestens im März 2021 stattfinden, wenn das Gesetz die Hälfte seiner kurzen «Lebensdauer» schon fast hinter sich hat. Ob die Impfkritiker trotzdem am Referendum festhalten, ist nicht bekannt. Von der Gruppierung war am Mittwoch keine Stellungnahme zu erhalten.

Gemäss ursprünglicher Fassung sollte das Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 gültig sein. Mit der Verkürzung um ein Jahr reagiert der Bundesrat auf Kritik aus der Vernehmlassung. Die verabschiedete Version enthält verschiedene weitere Anpassungen, sowohl zu organisatorisch-strukturellen Belangen als auch zu inhaltlichen Details. Damit hofft die Regierung nun auf eine Mehrheit, um die Corona-Hilfen fortsetzen zu können.