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Meinung

Kommentar zu den EL
Viel Ärger um wenig Geld

Erben von Rentnern, die Ergänzungsleistungen beziehen, müssen die EL eigentlich zurückzahlen. Doch das lässt sich umgehen. Eine Frau wirft in Riehen BS einen Brief in den Postkasten.
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Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wird in diesem Jahrzehnt stark zunehmen, ebenso die Kosten für Ergänzungsleistungen: von jährlich 5 auf 6,5 Milliarden Franken. Damit die Aufwendungen nicht noch stärker steigen, hat das Parlament zwei Neuerungen eingeführt: eine Vermögensschwelle, die vermögende Rentner von EL ausschliesst, und eine Rückzahlpflicht für die Erben von EL-Bezügern.

Letztere ist allerdings stark umstritten und dürfte dem Staat nicht nur zu Mehreinnahmen verhelfen, sondern viel Ärger verursachen. Denn bei den EL handelt es sich um eine Sozialleistung, auf die auch der Mittelstand angewiesen ist, vor allem bei einem Pflegeheimaufenthalt. Viele AHV-Rentner werden deshalb versuchen, ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden zu retten, damit die Kinder nicht mitansehen müssen, wie der Staat das elterliche Haus verwertet oder das über Jahrzehnte angesparte Vermögen einkassiert.

Was passiert, wenn ein Haus zurückbleibt, aber kein Bargeld, und die Erben das Haus nicht verkaufen wollen?

Umgehungsmöglichkeiten gibt es, denn das Parlament hat eine lückenhafte Regelung geschaffen. Wenn etwa EL-Bezüger wenige Jahre vor dem Tod einige Zehntausend Franken verschenken, hat der Staat das Nachsehen. Experten bezweifeln, dass die Rückzahlpflicht die erhofften 150 Millionen pro Jahr einträgt. So oder so wird es im Vergleich zum Milliardenbudget der EL relativ wenig Geld sein.

Vielmehr erwächst den Behörden ein riesiger bürokratischer Aufwand. Bei jedem Todesfall eines EL-Bezügers müssen sie das Erbinventar nach Verwertbarem durchforsten und flüssige Mittel herausholen. Doch was passiert, wenn ein Haus zurückbleibt, aber kein Bargeld, und die Erben das Haus nicht kaufen können oder wollen? Werden die EL-Stellen zu Immobilienmaklern? Zudem ist Familienstreit absehbar: Stellt die Behörde die EL-Rückforderung an einen der Erben, muss dieser die Rechnung bezahlen und selber schauen, dass er das Geld von den anderen Erben erhält. Die Neuregelung wird vor allem den Vermögensberatern und Notariaten zu Mehreinnahmen verhelfen.