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Erben müssen Ergänzungsleistungen zurückzahlen

Wenn EL-Bezüger ein Vermögen hinterlassen, will der Staat sein Geld zurück: Gräber auf dem Stadtfriedhof in Thun. Foto: BOM
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Manchmal folgen politische Debatten mit Verspätung. Im Frühling haben National- und Ständerat nach mehrjähriger Beratung die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen. Dabei wurde auch ein Passus eingeführt, wonach die Leistungen im Todesfall rückerstattet werden müssen, wenn der Verstorbene ein Vermögen hinterlassen hat. In diesem Fall müssen die Nachkommen dem Bund die Ergänzungsleistungen (EL) mit Geld aus der Erbmasse zurückzahlen, und zwar bis zu einem Restbetrag von 40'000 Franken.

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