AboNeue Vorschriften für IVVersicherte können sich jetzt gegen unfaire Gutachten wehren
Gespräche zwischen Gutachter der Invalidenversicherung und Versicherten müssen künftig aufgezeichnet werden. Im Streitfall gibt es damit nun endlich handfeste Beweise.
Marie Keller (Name geändert) leidet an chronischen Rückenschmerzen. Weil sie deswegen kaum mehr arbeiten kann, beantragt sie eine Invalidenrente. Die Invalidenversicherung (IV) tut, was sie in solchen Fällen üblicherweise tut: Sie lässt Keller erst einmal ärztlich begutachten. Das Resultat dieser Begutachtung spielt eine entscheidende Rolle dabei, ob die Versicherung Leistungen gewährt oder nicht. Denn die Gerichte stützen sich im Streitfall fast immer auf die Gutachten ab.