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AboNeue Vorschriften für IV
Versicherte können sich jetzt gegen unfaire Gutachten wehren

Gespräche für ein IV-Gutachten können von den Beteiligten unterschiedlich interpretiert werden. Nun erhalten Versicherte im Streitfall bessere Beweismittel. 
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Marie Keller (Name geändert) leidet an chronischen Rückenschmerzen. Weil sie deswegen kaum mehr arbeiten kann, beantragt sie eine Invalidenrente. Die Invalidenversicherung (IV) tut, was sie in solchen Fällen üblicherweise tut: Sie lässt Keller erst einmal ärztlich begutachten. Das Resultat dieser Begutachtung spielt eine entscheidende Rolle dabei, ob die Versicherung Leistungen gewährt oder nicht. Denn die Gerichte stützen sich im Streitfall fast immer auf die Gutachten ab.

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