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Urteil im Fall Broulis
Verlagshaus Tamedia verteidigt kritischen Journalismus

Pascal Broulis in seinem Büro in Lausanne, aufgenommen am 19. November 2020.
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In Kürze:
  • FDP-Ständerat Pascal Broulis erzielte einen Teilerfolg gegen Tamedia in einem Rechtsstreit.
  • Ein Lausanner Gericht stellte Persönlichkeitsrechtsverletzungen in fünf Artikeln fest. In vier Fällen unterlag Broulis.
  • Tamedia zieht den Fall an die nächste Instanz weiter.

Der frühere Waadtländer Staatsrat und heutige Ständerat Pascal Broulis hat in einem Rechtsstreit mit den Medien des Tamedia-Verlags einen juristischen Teilerfolg erzielt. Ein Zivilgericht in Lausanne befand, dass fünf Artikel über den FDP-Politiker aus dem Jahr 2018 dessen Persönlichkeitsrechte verletzt hätten. Die Berichterstattung sei nicht ausreichend differenziert gewesen, urteilte das Gericht.

Aber gleichzeitig entschied das Gericht in vier weiteren Fällen zugunsten von Tamedia. Es stellte fest, dass diese Artikel keine Persönlichkeitsverletzung darstellten. Zudem lehnte das Gericht Broulis’ Antrag ab, Tamedia künftig bestimmte Aussagen zu verbieten. Die Gerichtskosten von rund 11’000 Franken werden gemäss Urteil je zur Hälfte zwischen den Parteien aufgeteilt.

Kritisch fragen nicht erlaubt?

Tamedia als Herausgeberin wurde verpflichtet, einzelne Erwägungen des Urteils auf den Titelseiten des «Tages-Anzeigers», der «Berner Zeitung» und des «Bunds» zu veröffentlichen. Zudem muss das Unternehmen Broulis eine symbolische Entschädigung von einem Franken und eine Gewinnherausgabe für fünf Artikel von insgesamt 4274 Franken zahlen. 

In der Begründung des Gerichts wurde etwa beanstandet, dass bereits die Formulierung kritischer Fragen oder die Einordnung eines Vorgangs durch einen Korruptionsexperten eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könne. Auch wurde die Einreichung von Fragen mit viertägiger Antwortfrist als unzureichend gewertet. Tamedia hat deshalb laut «Tages-Anzeiger»-Chefredaktorin Raphaela Birrer entschieden, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.

«Die kritische Berichterstattung über Politikerinnen und Politiker gehört zum Kernauftrag der Medien in einer Demokratie. Wenn kritische Fragestellungen oder die Wahl der Gesprächspartner bereits als widerrechtlich eingestuft werden können, ist die unabhängige journalistische Arbeit massiv erschwert», sagt Chefredaktorin Birrer. «Ein solches Urteil hätte eine problematische Präjudizwirkung, da es die Kontrolle von Macht und Einfluss durch die Medien untergräbt. Wir müssen weiterhin faktenbasiert, kritisch und fair berichten können.»

Steuerfragen und Russlandreisen

Die Artikel, die vom Gericht als unzulässig eingestuft wurden, thematisierten unter anderem mögliche Bevorzugungen im schulischen und im steuerlichen Bereich. So wurde berichtet, dass Broulis’ Sohn in Lausanne zur Schule gehen konnte, obwohl Broulis seine Gemeindesteuern zu zwei Dritteln in einer anderen Gemeinde zahlte. Dem wurde der Fall einer Familie gegenübergestellt, die in Lausanne Steuern zahlte, aber ihr Kind nicht hier einschulen durfte.  

Zudem wurde die Frage aufgeworfen, warum eine Politikerin, die wie Broulis der FDP angehört, während zehn Jahren keine definitive Steuerrechnung erhalten hatte, während er als Finanzdirektor des Kantons Waadt für die kantonale Steuerverwaltung verantwortlich war. Das Gericht kommt zum Schluss, dass Broulis’ Name hier nicht hätte genannt werden dürfen.

Hohe Wellen hatte 2018 ein weiterer Artikel geworfen, den das Gericht jetzt ebenfalls verbietet.  Er machte  wiederholte Reisen hochrangiger Westschweizer Persönlichkeiten nach Russland publik. Daran teilgenommen hatte nicht nur Broulis, sondern auch ein Unternehmer, der russischer Honorarkonsul war und dessen Firma in der Waadt von 2006 bis 2015 steuerbefreit war. Das Gericht befand, dass diese Berichte Broulis in einem unzulässigen Licht darstellten.

Mit dem Entscheid von Tamedia, das Urteil weiterzuziehen, wird nun als nächste Instanz das Waadtländer Kantonsgericht über den Fall befinden müssen.