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Meinung

Aperçu zum Verhüllungsverbot
Wer findet eine Burka?

Initiant Giorgio Ghiringhelli anlaesslich einer Unterschriftensammlung fuer eine Initiative gegen die Verhuellung des Gesichts und fuer ein Burkaverbot, am Freitag, 1. Juli 2016, in Locarno. Heute tritt im Tessin das sogenannte Anti-Burka-Gesetz in Kraft. Konkret ist es verboten, das Gesicht zu verhuellen. Zuwiederhandlungen sollen mit Bussen zwischen 100 und 1000 Franken geahndet werden. Der algerische Unternehmer Rachid Nekkaz kuendigte an, alle anfallenden Bussen zu bezahlen. (KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi)
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In Kürze:
  • Ab 2025 sind im öffentlichen Raum verhüllte Gesichter in der Schweiz verboten.
  • Das Egerkinger Komitee fordert dazu auf, Verstösse zu melden.
  • Fotos von verhüllten Personen helfen dem Komitee, die Polizei zu unterstützen.

War das eine Burka im Schnee? Oder doch nur eine junge Frau mit einem grossen Winterschal? Ab dem 1. Januar 2025 darf man in der Schweiz an öffentlichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu tausend Franken. Das Gesetz sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor – zum Beispiel in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz der Gesundheit oder eben gegen die Kälte, zum Beispiel in einem Schneegestöber. 

Nun hat das Egerkinger Komitee rund um den früheren SVP-Nationalrat Walter Wobmann eine sogenannte Meldestelle eingerichtet, für den Fall, dass jemand eine Burka oder einen Nikab entdeckt. «Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, von ihnen festgestellte Verstösse gegen das Verhüllungsverbot zu dokumentieren (zum Beispiel mit Fotos) und der Polizei zu melden.» Finderlohn gibt es keinen, wie Wobmann auf Anfrage sagt.

Die Meldestelle ist eine Art inoffizielle Sittenpolizei, um verhüllte Personen aufzuspüren. Das kennt man bereits aus dem Iran. Dort bestrafen Mullahs Frauen, wenn sie zu wenig verhüllt sind. Hier bestraft man sie, wenn sie zu stark verhüllt sind. Das Prinzip ist dasselbe: Frauen haben sich an Kleidervorschriften zu halten.

Jedenfalls, so der Präsident des Egerkinger Komitees, versteht sich die Meldestelle als Ergänzung zur polizeilichen Arbeit. «Wir wollen sicherstellen, dass der Volksentscheid richtig umgesetzt und ausgeführt wird», so der Solothurner. Ein Misstrauensbekenntnis gegenüber den Behörden? Wobmann verneint. «Wenn die Polizei ihren Job macht, dann erübrigt sich unsere Arbeit auf der Meldestelle.» Wobmann befürchtet wohl, dass die Polizei Besseres zu tun hat, als Kleidervorschriften durchzusetzen. Was durchaus nachvollziehbar wäre.

Aber die vordringlichste Frage bleibt: Was nützen diese Meldungen? Wenn jemand eine verhüllte Person erspäht und sie bei Wobmanns Meldestelle denunziert, weiss niemand, wer die Person ist. Sie ist ja verhüllt. Auch die Polizei wird mit der Meldung, eine verhüllte Person sei gesichtet worden, nicht viel anfangen können. Doch das spielt wohl auch keine Rolle. Hauptsache, es wird denunziert.