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Pressekonferenz
Ein Riesenpaket für die Wirtschaft, Einschränkung im Privaten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat ein Hilfspaket von 32 Milliarden Franken geschnürt.
  • Es enthält schnelle Liquiditätshilfen für die Wirtschaft.
  • Zudem gibt es einen Zahlungsaufschub für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Kontaktregeln werden verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Ordnungsbussen.

Zusammenfassung: Bundesrat spricht 32 Milliarden Franken

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie hat der Bundesrat am Freitag ein Massnahmenpaket von 32 Milliarden Franken geschnürt. Es enthält schnelle Liquiditätshilfen für die Wirtschaft. Zudem gibt es einen Zahlungsaufschub für Sozialversicherungsbeiträge.

Hilfe für KMU:

  • Besonders kleine und mittlere Unternehmen verfügen wegen Nachfrageeinbruch oder Schliessung in der nächsten Zeit über wenig liquide Mittel.
  • Die Landesregierung will ihnen mit einer Liquiditätshilfe von 20 Milliarden rasch beispringen und Härtefälle vermeiden.
  • Das soll eine Pleite grundsätzlich solventer Betriebe verhindern.
  • Finanzminister Ueli Maurer sagte, das System sei ganz einfach. Wer als Unternehmer Geld brauche, gehe zur Bank.
  • Innerhalb einer halben Stunde komme man zu Geld. Laufen soll das System ab Donnerstag kommender Woche. Die Verordnung sei bereit.


Tempo ist alles

Konkret erfolgt die Unterstützung mittels unkomplizierter Überbrückungskredite. Betroffene Unternehmen sollen rasch Kredite in einer Maximalhöhe von 10 Prozent ihres Umsatzes oder von höchstens 20 Millionen Franken erhalten.

Die Banken sollen bis zu 500'000 Franken sofort auszahlen, wofür der Bund voll bürgen will. Darüber hinausgehende Beträge will der Bund zu 85 Prozent garantieren, wobei er eine kurze Bankprüfung voraussetzt.

Mit den Kreditbeträgen bis zu 500'000 Franken sollte nach Ansicht des Bundesrats 90 Prozent der von der Covid-19-Krankheit betroffenen Unternehmen im Land geholfen sein.

Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite von bis zu 20 Milliarden Franken vom Bund garantiert werden können. Den entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit legt die Regierung der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen vor. Die Verordnung folgt kommende Woche.

Sozialversicherungsbeiträge stunden

  • Den von der Krise betroffenen Unternehmen will der Bundesrat bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen einen vorübergehenden und zinslosen Zahlungsaufschub gewähren.
  • Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist.
  • Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind.

Erleichterung bei Steuerzahlungen

  • Für Steuerzahlungen plant die Regierung einen Liquiditätspuffer und und erstreckte Zahlungsfristen ohne Verzugszins.
  • Dazu sinkt der Zinssatz für Mehrwertsteuer, Zölle, besondere Verbrauchssteuer und Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis Ende 2020 auf 0 Prozent.
  • Für die direkte Bundessteuer wird der Verzugszins ab 1. März bis Ende Jahr ausgesetzt.


Bund zahlt Rechnungen schnell

Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Rechnungen rasch zu prüfen, so schnell wie möglich zu bezahlen und die Zahlungsfristen nicht auszunützen.

Schuldnerinnen und Schuldner dürfen vom Donnerstag, 19. März, bis zum 4. April landesweit nicht betrieben werden. Den entsprechenden sogenannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen ordnete der Bundesrat am Donnerstag an.

Positive Reaktionen

Das Hilfspaket des Bundesrates ist auf breite Zustimmung gestossen. In ersten Reaktionen begrüssten SP, CVP, FDP, SGB, Travailsuisse und Economiesuisse die Massnahmen zugunsten von Wirtschaft und Arbeitnehmenden. Parteien und Verbände rechnen allerdings damit, dass mittel- bis langfristig weitere Massnahmen nötig sein werden, um die strukturellen Folgen der Corona-Krise abzufedern.

Die Medienkonferenz des Bundesrats in voller Länge

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Verschärfungen der Kontaktregeln: Der Überblick

Der Bundesrat hat am Freitag weitere Beschlüsse getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Er verschärft die Kontaktregeln. Gruppen über fünf Personen drohen Ordnungsbussen.
Der Überblick:

  • Weil die bisherigen Massnahmen und das Abstandhalten noch zu wenig konsequent befolgt würden, seien Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum ab Mitternacht verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen.
  • Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.

Neue Massnahmen für Läden, Betriebe und Baustellen:

  • Die Kantone werden angewiesen, in den Lebensmittelläden und Betrieben die Hygienevorschriften durchzusetzen.
  • Jene, die sich nicht daran halten, werden geschlossen.
  • Die Arbeitgeber sollen laut dem Bundesrat hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen.

«Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden», schreibt er - ohne das Wort Ausgangssperre in der Mitteilung zu erwähnen. Nun müsse eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkrankungen verhindert werden.

Neue Regeln für Onlineshops:

  • Weitere Massnahmen betreffen beispielsweise Onlineshops.
  • Diese dürfen neu auch am Wochenende Lebensmittel ausliefern.
  • Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind nicht nötig.

Den Spitälern verbietet der Bundesrat, Wahleingriffe vorzunehmen. Es handelt sich um Operationen, die auch zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden können.

Frage an den Bundesrat: Darf man noch mit anderen Leuten im Auto fahren?

«Das bestimmt nicht der Staat. Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand und an die eigene Verantwortlichkeit», sagt Berset.

Frage an den Bundesrat: 280 Millionen Soforthilfe für Kultur: Ist das ein erstes Paket und man schaut dann weiter, was es braucht?

Bundesrat Guey Parmelin betont, dass der Betrag für den Kultursektor eine erste Soforthilfe sei – ebenso wie die finanzielle Hilfe im Sport. Gegebenenfalls könne dieser gesprochene Betrag aufgestockt werden. «Kultur ist aber auch eine Sache der Kantone», sagt Parmelin.

Frage an den Bundesrat: Können Sie etwas sagen zur Versorgungssicherheit mit medizinischem Material?

«Es gibt einige Güter in dieser Situation, die stark nachgesucht werden», sagt Alain Berset. «Wir machen alles, was wir können.» Es gebe sehr viel Innovationspotential.

«Es gibt auch in der Schweiz Produktionsstätten. Wir sind mit ausländischen Behörden in Kontakt, um Lieferungen aus dem Ausland zu deblockieren», ergänzt Guy Parmelin.

Frage an den Bundesrat: Wäre es nicht sinnvoller zu sagen, wir helfen ohne eine Zahl zu nennen?

«Wir sind sicher nicht am Ende der Fahnenstange», sagt Ueli Maurer. Man gehe im Moment davon aus, dass die 42 Milliarden Franken reichen werden. Es sei eine Soforthilfe. Das sei jedoch auch davon abhängig, wie sich die Lage entwickle. «Es ist auch auf von der internationalen Wirtschaft abhängig. Diese ist nicht so stabil wie die Wirtschaft in der Schweiz.»

Es gehe bei der finanziellen Hilfe auch um Respekt gegenüber dem Parlament. «Wenn wir mehr Gelder sprechen, müssen wir das in die Vernehmlassung schicken. Zentral ist: Die Wirtschaft muss funktionieren, erst dann können wir alle Probleme im Gesundheitswesen lösen.»

Frage an den Bundesrat: Wie viele Beatmungsgeräte und Intensivbetten gibt es in der Schweiz?

«Es gibt aktuell 800 Intensivbetten. Die Spitäler werden 400 zusätzliche bereitstellen», erklärt Daniel Koch vom BAG. Auch Atmungsgeräte würden beschafft werden. «Heute sind 50 Atmungsgeräte durch die Armee eingetroffen, die dem Tessin zur Verfügung gestellt werden.»

Frage an den Bundesrat: Man hat eine Grenze bei 5 Personen gezogen. Können die Kantone jetzt nicht mehr einzeln weitreichendere Regeln einführen?

Die Grenze sei fix. Aber auch unter fünf Personen müsse die Abstandsregel von zwei Metern eingehalten werden, sagt Alain Berset. «Noch einmal: Der Hauptpunkt des Bundesrates ist, dass die Empfehlungen nun bei allen ankommen. Es geht um Solidarität», so Berset. Die Zeitspanne der Massnahmen bis am 19. April sei lang. Er gehe jedoch davon aus, dass auch Nachbarländer ihre Regeln verlängern werden.

Frage an den Bundesrat nochmals zur Kreditvergabe. Bis zu 500'000 Franken verbürgt der Bund. Warum dürfen die Banken aber Zins erheben für die Weitergabe des Geldes?

«Die Banken haben dadurch natürlich auch einen Arbeitsaufwand. Sie wickeln das alles ab. Auch die Banken sind nicht Pestalozzi», sagt Ueli Maurer.

Frage an den Bundesrat: Wer überprüft die Zustände auf den Baustellen?

Für die Überprüfung der Einhaltung der Regeln des Bundesrates seien die Arbeitsmediziner sowie die Suva verantwortlich, erklärt Guy Parmelin. Es sei nicht das Ziel, die Baustellen zu schliessen. «Wenn die Baustellen aber die Regeln nicht einhalten können, zum Beispiel weil es zu wenig Platz gibt, muss sie geschlossen werden.»

Frage an den Bundesrat: Welche Strafe droht mir, wenn ich das Social Distancing nicht einhalte?

«Wenn wir von dieser Busse sprechen, sprechen wir von den kantonalen Polizeien, die diese neuen Regeln durchsetzen müssen», sagt Alain Berset. Er sei selber zu Stosszeiten in der Stadt Bern und im Tessin unterwegs gewesen, um zu sehen, wie die Verordnung durchgesetzt werde. «Ich denke, es funktioniert gut. Aber es gibt eben noch jene, die es nicht verstanden haben.»

Frage an den Bundesrat: Was tut das BAG, um die Erhebung der Zahlen zu verbessern?

«Das Bundesamt für Gesundheit ist überlastet bei der Analyse der Fallzahlen», erklärt Alain Berset. Das Problem mit der Digitalisierung sei jedoch schon länger bekannt.

Daniel Koch bestätigt diese Informationen: «Wir kennen das Problem, die Digitalisierung im Gesundheitssystem ist nicht weit fortgeschritten. Die Fallzahlen sind aber aktuell. Die Rückstände sind aufgeholt.» Koch betont, dass die Digitalisierung der Labors vorangetrieben wurde, «das funktioniert aber im Moment einfach nicht.» Es sei auch bekannt, dass Arztpraxen bei der Digitalisierung hinterherhinkten.

Frage an den Bundesrat: Warum nicht Geldgeschenke oder ein Grundeinkommen?

«Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig», erklärt Ueli Maurer. Die Wirtschaft laufe noch immer zu 70 Prozent. «Mit den Massnahmen die der Bundesrat erklärt hat, haben wir sichergestellt, dass jeder in diesem Land seinen Lohn erhält. Die Voraussetzungen sind geschaffen.» Zusätzlich Geld zu verteilen mache keinen Sinn.

Frage an den Bundesrat: Müsste man ein noch nicht stärkeres Zeichen setzen und Gelder sprechen?

«Wir müssen sehr schnell handeln. Deshalb setzen wir auf Bürgschaften. Wenn wir jetzt jeden Einzelfall anschauen, ist es zu spät», erklärt Bundesrat Ueli Maurer. Die Wirtschaft brauche jetzt Geld. Es sei eine Sofortmassnahme. «In einigen Wochen müssen wir das überprüfen und allenfalls aufstocken. Wir dürfen auch nicht differenzieren zwischen grossen und kleinen Betrieben, die existenziell bedroht sind.» Es werde aber zweifellos noch Fragen geben. «Wir sagen: Löst das Problem mit der Bank, die Bank ist bereit.»

Frage an den Bundesrat: Kann man abschätzen, wie gross der bisherige wirtschaftliche Schaden ist?

«Diese Frage hängt stark von der Ausbreitung und dem Verlauf der Epidemie ab. Die Lage ändert sich ständig», erklärt Parmelin.
Eric Scheidegger vom Seco fügt hinzu, dass bis Ende Jahr das BIP der Schweiz 30 Milliarden Franken verlieren wird.

Frage an den Bundesrat: Wie beurteilt der Bundesrat Staatshilfegesuche von ausländischen Tochterfirmen wie der Swiss?

«Diese Frage wird thematisiert. Das müssen wir aber eingehend mit der Finanzdelegation analysieren», sagt Guy Parmelin.

Frage an den Bundesrat: Warum geht der Bundesrat nicht weiter?

«Das Versammlungsverbot ab 6 Person geht extrem weit. Die Massnahme ist hart. Sie ist für diese ausserordentliche Situation gedacht», sagt Alain Berset. Das Ziel sei der Bevölkerung und den Jungen zu sagen: «Das ist kein Spass, es ist sehr ernst. Und es kann noch einige Zeit dauern, in der wir Flexibilität zeigen müssen.» Berset betont erneut, es gehe darum, gefährdete Gruppen wie Senioren zu schützen. Entscheidend sei, dass sich die Bevölkerung daran halte, nicht die Massnahmen an sich.

Frage an den Bundesrat: Muss Uri zurückkrebsen?

Der Kanton Uri hat für gefährdete Personen Ausgangsbeschränkungen verordnet. Müssen diese nach dem Entscheid des Bundesrats zurückgenommen werden?

Der Entscheid im Kanton Uri sei für den Bundesrat überraschend bekannt gegeben worden, erklärt Alain Berset. «Wir müssen darüber noch abschliessend beraten.»

Frage an den Bundesrat: Zu welchem Zins werden die Kredite vergeben?

«Die Verordnung ist im Detail noch nicht fertig, daher kann ich Ihnen keine Antwort darauf geben», sagt Ueli Maurer. Es sei jedoch ein sehr bescheidener Zins.