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Beteiligte können nicht einreisen
Verfahren gegen UBS in Frankreich erst im März 2021

UBS-Mann Markus Diethelm vor den Medien in Paris nach dem Urteil im Februar 2019.
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Das Berufungsverfahren gegen die UBS in Frankreich wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung findet neu vom 8. bis 24. März 2021 statt. Das ursprünglich für den 2. bis 29. Juni anberaumte Verfahren war wegen der Corona-Pandemie verschoben worden.

Wegen der Restriktion aufgrund der Corona-Pandemie hätten mehrere Personen nicht nach Frankreich einreisen können, wie Gerichtspräsident François Reygrobellet zur Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Anhörungen werden vor der Kammer 5-12 des Berufungsgerichts in Paris stattfinden. Diese ist auf Finanzkriminalität spezialisiert.

Die UBS gab nach der Bekanntgabe des neuen Termins auf Anfrage ein nüchternes Statement ab. «Wir nehmen das neue Prozessdatum zur Kenntnis und bereiten uns darauf vor, unsere Argumente in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorzubringen», sagte ein Sprecher.

Die Schweizer Grossbank war im Februar 2019 zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Pariser Strafgericht hatte die UBS wegen «illegaler Bankwerbung» und wegen «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» schuldig gesprochen.

Die erste Instanz hatte die Straftaten ausserdem als «aussergewöhnlich schwerwiegend» beurteilt. Sie hätten «ihren Ursprung in einer strukturierten, systematischen und seit langem bestehenden Organisation», so die Begründung.

Die Bank, die die Vorwürfe stets bestritten hat, hatte umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie sprach von einer Verurteilung «ohne konkrete Beweise». Dabei empörte sich die UBS über «einen Entscheid, der darauf hinausläuft, französisches Recht in der Schweiz anzuwenden» und der die «Souveränität der Schweiz untergräbt».

SDA