Urteilsaufhebung Fall VincenzStaatsanwaltschaft reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert die Aufhebung des Urteils im Fall Vincenz durch das Zürcher Obergericht nicht und schaltet das höchste Gericht ein.
Nach der Aufhebung des Urteils im Fall Pierin Vincenz durch das Obergericht reicht die Staatsanwaltschaft Zürich Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz aufgehoben: Die Anklageschrift sei zu ausschweifend gewesen, was die Verteidigung erschwert habe. Dadurch sei das rechtliche Gehör verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft wehrt sich nun gegen diese «angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs». Die Anklagevorwürfe seien in der Hauptverhandlung von allen Parteien verstanden und gezielt hinterfragt worden, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstagabend. Keine Partei habe ihren Rückweisungsantrag an das Obergericht mit der Ausführlichkeit der Anklage begründet.
Auch sei der Übersetzungsanspruch des französischsprachigen Beschuldigten nicht verletzt worden. Dieser habe an der Verhandlung bestätigt, die Anklageschrift erhalten, verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben.
Die aufwändige Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens sei nicht angebracht, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen den Rückweisungsentscheid beim Bundesgericht Beschwerde einreichen werde.
Die Staatsanwaltschaft kritisiert zudem, dass sie von der Aufhebung des Urteils nur via Medienmitteilung erfahren habe. Das Obergericht habe ihr den Beschluss vom 25. Januar 2024 noch nicht eröffnet. Man stütze sich bei der Beschwerde deshalb auf eine anonymisierte Fassung, die im Internet abrufbar sei.
Obergericht sollte im Juli 2024 tagen
Das Bezirksgericht Zürich hatte Vincenz und vier Geschäftspartner im April 2022 zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil zogen die Beteiligten vor das Zürcher Obergericht, das sich eigentlich im Juli 2024 mit dem Fall auseinandersetzen wollte.
Doch zu dieser Berufungsverhandlung kommt es nun nicht, wie das Obergericht Zürich am Dienstag mitteilte: Es hat das erstinstanzliche Urteil wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben und das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese müsse die Anklage überarbeiten und sie dann erneut bei der ersten Instanz, dem Bezirksgericht, einreichen.
SDA/ij
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