Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Urteil in Zürcher Wirtschaftskrimi
Neun Monate bedingt für Morddrohungen

Unzimperliches Vorgehen: Ein Drohvideo wurde an einem offenen Grab aufgezeichnet. Auf dem Schild steht der Name eines Zürcher Immobilienhändlers.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Einer der Mittäter zeigt in einem frisch ausgehobenen Grab mit der Pistole auf ein Schild, auf dem der Name eines Zürcher Immobilienhändlers steht. Die Botschaft des Videos ist für den Betroffenen klar: Rasch zahlen, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Um dasselbe geht es bei einem mit Initialen versehenen Kartonsarg, den eine andere Person per Post erhalten hat. Diese Redaktion berichtete bereits ausführlich darüber.

Für diese und weitere Drohungen musste sich nun ein Zürcher Geschäftsmann vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Die Taten wurden in Zusammenarbeit mit muskelbepackten Männern durchgeführt, die aus dem Balkan und dem arabischsprachigen Raum stammen. Rechtlich ging es um zwei Fälle von Nötigung und zwei weitere Fälle von versuchter Nötigung. Es laufen Verfahren gegen weitere Personen.

Im vorliegenden Fall beantragte die Zürcher Staatsanwaltschaft in einem abgekürzten Verfahren eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten. Der Zürcher Geschäftsmann bekannte sich in allen von der Staatsanwaltschaft angeführten Punkten schuldig. Anschliessend folgte das Bezirksgericht Uster den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Geschäftsmann zur erwähnten bedingten Strafe.

Unter anderem aufgrund der umfassenden Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft und des Geständnisses seien das abgekürzte Verfahren wie auch die von der Staatsanwaltschaft beantragten Sanktionen angemessen, teilte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung mit. Zwar sei auch der Vorwurf der Erpressung im Raum gestanden. Doch ob weitere Ermittlungen hier zu einem Ergebnis geführt hätten, wäre ungewiss gewesen.

Das Gericht verwies zudem auf mehrere Waffen, die beim verurteilten Geschäftsmann eingezogen worden sind. Diese würden verwertet und zur Deckung von Verfahrenskosten verwendet.