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Ticker zum Anti-Terror-Gesetz
Volk sagt klar Ja zu neuen Massnahmen gegen Gefährder

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befürworter versichern, ihre Versprechen aus dem Abstimmungskampf zu halten. Die Gegner kündigen an, die Umsetzung zu überwachen und notfalls vor die Gerichte zu ziehen.

  • Die Grünen reagieren mit einem parlamentarischen Vorstoss auf die Annahme des Gesetzes. Sie fordern nun eine präzisere Definition für Gefährder.

  • Die Piratenpartei hofft auf eine Wiederholung der Abstimmung, bisher seien über 600 Abstimmungsbeschwerden eingegangen.

  • Das Volk sagt mit 56,9 Prozent klar Ja zum Anti-Terror-Gesetz. Somit dürfen Bund und Kantone künftig mit Präventivmassnahmen gegen Gefährder vorgehen.

  • Nur der Kanton Basel-Stadt hat die Vorlage mit 54,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Zu den anderen Abstimmungen: CO2-Gesetz | Agrar-Initiativen | Covid-Gesetz

Dieser Ticker ist beendet.

Keller-Sutter begrüsst das Ja

Justizministerin Karin Keller-Sutter hat das Ja zum Anti-Terror-Gesetz begrüsst. «Mit der Möglichkeit, vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Massnahmen einzureichen, erfüllen wir die Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit», sagte sie.

Die Stimmbevölkerung hat das Bundesgesetz «Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

«Wir schliessen mit dem Gesetz bei der Bekämpfung des Terrorismus eine Lücke», sagte Keller-Sutter vor den Medien in Bern. Die präventiven Massnahmen wirkten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit. «Das heisst, die Polizei kann schneller eingreifen als bisher.»

Die im Gesetz festgehaltenen Präventivmassnahmen seien «ein letztes Mittel», das zum Zug käme, wenn die Kantone und Gemeinden alle anderen Massnahmen ausgeschöpft hätten. «Auch die Erwartung, dass die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden, ist erfüllt.» Das werde durch rechtsstaatliche Garantien im Gesetz gewährleistet, ebenso durch die Möglichkeit, dass die Präventiv-Massnahmen von Gerichten kontrolliert und mit rechtlichen Mitteln angefochten werden können. Keller-Sutter betonte, dass die Massnahmen mit Augenmass und befristet eingesetzt werden müssten.

Der Entwurf für die Verordnung zum Anti-Terror-Gesetz liege bereit für die Vernehmlassung. In der Verordnung wird die Umsetzung des Gesetzes präzisiert. Das Gesetz werde in der ersten Hälfte des Jahres 2022 in Kraft gesetzt, sagte Keller-Sutter.

Pressekonferenz des Bundesrats

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Folgende Bundesrätinnen und Bundesräte informierten in Bern zu den Abstimmungsresultaten:

Klares Ja

Das Stimmvolk hat das Anti-Terror-Gesetz klar angenommen. 56,9 Prozent stimmten für neue Präventivmassnahmen gegen Gefährder. Ausser Basel-Stadt haben alle Kantone die Vorlage angenommen. Basel-Stadt lehnte sie mit 54,9 Prozent Nein-Stimmen ab.

Am deutlichsten stimmten die vier Westschweizer Kantone Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura mit zwischen 61 und 65 Prozent Ja-Stimmen dafür. Knapper fiel das Ergebnis in der Innerschweiz aus: Schwyz sagte mit 50,4 Prozent Ja, Glarus mit 51,3. Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden war der Ausgang mit 51,1 Prozent Ja-Stimmen eher knapp und in Appenzell Innerhoden entschieden gerade mal zwei Stimmen den Ausgang.

In der Westschweiz war die Zustimmung insgesamt leicht höher als in den Deutschschweizer Kantonen. Dies dürfte auch mit der Nähe zu Frankreich und den dortigen Diskussionen und Massnahmen gegen den Terrorismus zu tun haben. Frankreich ist in Europa eines der am stärksten vom Terrorismus betroffenen Länder.

Das Abstimmungsresultat bestätigt auch den Trend der vergangenen Jahre: Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Stimmenden für mehr Sicherheit zum Nachteil von grundrechtlichen Überlegungen aussprechen: Bei der Ausschaffungsinitiative (2010), der Minarett-Initiative (2009) und der Verwahrungsinitiative (2004) war es genau so. 2016 wurde das Nachrichtengesetz mit 65,5 Prozent angenommen und 1998 die «S.o.S.-Initiative ‹Schweiz ohne Schnüffelpolizei›» mit 75,4 Prozent abgelehnt.

SP: Schuss vor den Bug für Verschärfungsfantasien

Für die SP ist der hohe Nein-Anteil ein klares Signal gegen weitere Verschärfungen etwa im Nachrichtendienstgesetz. Die Bevölkerung freunde sich zwar mit Massnahmen gegen eine kleine Minderheit an, nicht aber mit einer breiten Überwachung.

Das sagte die Zürcher Nationalrätin Min Li Marti. Sie hätte mit einer weit höheren Zustimmung gerechnet wie sonst üblich bei Abstimmungen über Sicherheitsfragen etwa beim Kantersieg des Nachrichtendienstgesetzes.

Damit habe der Widerstand weit über die Referendumskreise hinaus gepunktet. Dieser Achtungserfolg sei ein Schuss vor den Bug für Verschärfungsfantasien. Die Gegnerschaft habe wenig mediales Echo gefunden und den Abstimmungskampf im Internet geführt. Und vor dem Urnengang habe sich die Dynamik stark zur Ablehnung hin entwickelt.

Den Abstimmungsbeschwerden gibt Min Li Marti wenig Chancen. Vielversprechender sei vielleicht der bereits angekündigte Gang vor den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. Das Abstimmungsresultat sei indessen als Signal zu werten, dass die Stimmbevölkerung zwar Massnahmen gegen eine kleine Minderheit hinnehme, die Rechtsstaatlichkeit aber ganz gewiss nicht über Bord werfen wolle.

SVP: Versprechen einhalten

Die Befürworter würden sich an die Versprechen halten, welche sie im Abstimmungskampf gemacht hatten, versichert der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena. Tuena war bei der Beratung des Gesetzes im Nationalrat Kommissionssprecher.

Die Abstimmungsbeschwerden hält er für schlechtes Verlierertum und einen Mangel an Stil. Immerhin sei die Schweiz eine direkte Demokratie. Dass die Grünen den Terrorismusbegriff mit einer parlamentarischen Initiative präzisieren wollen, fällt für Tuena unter dieses Kapitel.

Der Terrorismusbegriff im Anti-Terror-Gesetz entspreche bereits der Definition des Nachrichtendienstgesetzes. Zudem hätten die Grünen während der Debatte Minderheitsanträge einreichen können. Er habe aber keine gesehen.

Befürworter: «Keine Willkür»

Auf der Befürworterseite sagt FDP-Nationalrätin Maja Riniker im Abstimmungsstudio von SRF, das Gesetz sei kein Willkür-Paragraf. «Wir leben in einem Rechtsstaat. Willkürlich ist das Gesetz überhaupt nicht.» Es gebe in der Schweiz terroristische Gefährder und man müsse eingreifen können, wenn sich beispielsweise Jugendliche radikalisieren würden. Dafür habe man das Gesetz geschaffen.

Der Aargauer FDP-Nationalrat Thierry Burkart hofft, dass die Gegner den Volksentscheid akzeptieren. Die Stimmbevölkerung habe klar zum Ausdruck gebracht, dass sie besser vor terroristischen Akten geschützt werden will.

Zu diesem besseren Schutz habe die Vorlage bestehende Lücken geschlossen, sagte Burkart. Die Behörden hätten mit dem Gesetz Massnahmen zur Verfügung, die ihnen ein Eingreifen erlauben, bevor etwas passiert. Er habe alles Vertrauen in die Verantwortlichen, dass sie die neuen Möglichkeiten mit Augenmass umsetzen.

An die Gegner gerichtet erklärte Burkart, Volksentscheide seien zu akzeptieren. Zudem sei die Schweiz durchaus Ziel von Terroristen, was die beiden Messerattacken vom vergangenen Jahr in Morges VD und Lugano beweisen würden. In Morges starb ein Mensch, in Lugano wurde eine Frau schwer verletzt.

Gerichte sollen entscheiden

Die Mitte-Sicherheitspolitikerin und Nationalrätin Ida Glanzmann (LU) erwartet, dass Gerichte letztlich die faire und rechtsstaatliche Anwendung der Massnahmen zu beurteilen hätten.

Aufgrund der Gerichtspraxis sehe man, wie die Zwangsmassnahmen gegen Gefährder und ähnliche Personen angewendet werden müssen, sagt Glanzmann. In den zahlreichen Abstimmungsbeschwerden sieht sie eine Taktik der Gegnerschaft. Diese Taktik finde immer häufiger Anwendung, um demokratische Entscheide zu hintertreiben.

Sie gab zu bedenken, dass die Gesetzesvorlage selbst durch die Beratung im Parlament auf demokratische Weise zustande gekommen ist. Und diese Vorlage habe nun die weitere demokratische Legitimierung erhalten. Zum Resultat sagte Glanzmann, die Stimmbevölkerung habe erkannt, dass man gegen Gefährder vorgehen müsse.

Operation Libero: «Tiefpunkt für die Demokratie»

«Das ist ein Tiefpunkt für die Demokratie, sagt Sanija Ameti von der Operation Libero, eine der prominentesten Gegnerin des Gesetzes, im SRF-Abstimmungsstudio auf der kleinen Schanze in Bern. Das Gesetz sei im Abstimmungskampf zu den anderen Vorlagen untergegangen. Es sei auch erschreckend, dass die Beführworter irreführende Informationen verbreitet hätten.

Plakate gegen das Anti-Terror-Gesetz hängen am Abstimmungssonntag im Progr in Bern.

Die Chefin der Juso Ronja Jansen spricht auf Twitter von einem «schwarzen Tag für die Menschenrechte». Die Abstimmung zeige aber, dass der Widerstand gegen staatliche Repression wachse.

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Die Schweiz habe das europaweit repressivste Terrorismus-Gesetz Europas verabschiedet, teilte die am Referendum beteiligte Juso mit. Trotz der Beschwichtigungen von Justizministerin Karin Keller-Sutter, friedliche Aktivistinnen und Aktivisten hätten nichts zu befürchten, sei die Zustimmung zu dem Gesetz vor der Abstimmung ständig gesunken.

Die Bundesrätin müsse nun zu ihrem Wort stehen. Die Juso wollen sich vehement gegen die Kriminalisierung von Aktivistinnen und Aktivisten einsetzen und zeigten sich bereit, die Grundrechte vor Gericht zu verteidigen, sollte es zu Missbräuchen kommen.

Anspielung auf Hausdurchsuchung bei Klimaaktivisten

Für die Aktion Libero hat die Schweiz nun «ein Biest in der Rechtsordnung». Der Abstimmungskampf sei ein Armutszeugnis für eine Demokratie gewesen, hielt die Aktion fest. Selten seien derart unverhohlen und wiederholt Falschaussagen durch den Bundesrat selbst verbreitet worden. Ungewohnt stark hätten die Befürworter die Debatte verweigert und kaum je sei der Meinungsstand vor einer Abstimmung so niedrig gewesen.

Und schon die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass sich der Repressionsapparat noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Gang setzt. Libero spielt damit auf eine Hausdurchsuchung bei Klimaaktivisten durch die Bundesanwaltschaft an. Sie sollen zur Verletzung militärischer Dienstpflichten aufgerufen haben.

Grüne fordern präzisere Gefährder-Definition

Die Grünen reagieren mit einem parlamentarischen Vorstoss auf das Ja und fordern eine präzisere Definition für Gefährder. Links wie Mitte wie Bürgerliche waren sich im Abstimmungskampf einig, dass nur echte Gefährderinnen und Gefährder vom neuen Antiterrorismusgesetz betroffen sein sollen. Das will die Grünen-Fraktion nun genau so ins Gesetz schreiben.

Balthasar Glaettli, GP-ZH, links, und Marionna Schlatter-Schmid, GP-ZH, rechts, sprechen waehrend an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 10. Juni 2020 im Nationalrat in einer Ausstellungshalle von Bernexpo in Bern. Damit das Parlament die vom Bundesrat verordneten Verhaltens- und Hygieneregeln zur Bekaempfung der Covid-19 Coronavirus Pandemie einhalten kann, findet auch die Sommersession in Bernexpo und nicht im Bundeshaus statt. (KEYSTONE/Anthony Anex)

Piratenpartei setzt auf Abstimmungsbeschwerden

Die am Referendum beteiligte Piratenpartei hofft auf das Bundesgericht. Noch nie in der Geschichte seien gegen eine Vorlage derart viele Abstimmungsbeschwerden eingereicht worden.

Auch die Entwicklung der Abstimmungsabsichten sei interessant. Je näher die Abstimmung rückte, desto stärker sei die Zustimmung gesunken. Hätten die Behörden und der Bundesrat der Bevölkerung reinen Wein eingeschenkt, statt sie im Unklaren über die Folgen zu lassen, wäre das Gesetz an der Urne gescheitert, zeigt sich die Partei überzeugt.

Das Bundesgericht müsse sich mit über 600 Stimmrechtsbeschwerden auseinandersetzen. Angesichts dieser Beschwerden müsse die Abstimmung über die Vorlage wiederholt werden, fordert die Piratenpartei. Sie hoffe auf ein faires Urteil des Bundesgerichts.

Zudem leitet die Partei aus dem Resultat die Forderung nach einem Verfassungsgericht in der Schweiz ab. Dass ein derart gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte gerichtete Vorlage durch Bundesrat und Parlament verabschiedet werde, untermauere die Notwendigkeit des Verfassungsgerichts. Es gehe nicht an, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für Menschenrechte zuletzt ein solches Gesetz stoppen müsse.

Erste Reaktionen in Bern

Im Umfeld der vier anderen Vorlagen sei es nicht gelungen, das Stimmvolk für das Anliegen zu mobilisieren, sagt Thomas Vögeli, Präsident der Jungen GLP im Abstimmungsstudio von SRF in Bern. «Aber, der Ja-Anteil ist zwischen den zwei Umfragen gesunken», so Vögeli, man habe also durchaus mit den Kontra-Argumenten etwas bewegt.

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Aus Sicht der Befürworter sagt SVP-Nationalrat Mauro Tuena, man habe zeigen können, dass es nicht im Extremismus gehe. «Das steht so nirgends im Gesetz.» Zur Kritik daran, dass Kinder ab 12 Jahren gleich behandelt werden wie Erwachsene, sagt er, man müsse bei Verdachtsmomenten früh eingreifen können. Vögeli hält dagegen, dass dieser Punkt des Gesetzes gegen die Kinderrechtskonvention der UNO verstosse.

Amnesty: «Bruch des Rechtsstaats»

Der Wunsch der Stimmberechtigten nach dem Schutz vor terroristischen Gefahren sei verständlich. Das Anti-Terror-Gesetz sei aber ein gefährlicher Bruch von rechtsstaatlichen Prinzipien, schreibt Amnesty International Schweiz in einer ersten Reaktion auf das Volks-Ja.

Das Gesetz richte sich nicht nur gegen sogenannte terroristische Gefährder, sondern könne auch zur Verfolgung legitimer politischer Proteste dienen. Die vage Terror-Definition öffne der Polizeiwillkür Tür und Tor. Als Terror gelte bereits die Verbreitung von Furcht und Schrecken.

Wer zu Unrecht in die Gefährder-Ecke gelange, müsse demnach seine Unschuld beweisen – «ein kafkaesker Alptraum». Selbst Kinder ab zwölf Jahren könnten von der Polizei ohne Anklage und Gerichtsverfahren als «Terroristen» stigmatisiert und mit Zwangsmassnahmen belegt werden, ein Verstoss gegen die Kinderrechte.

Amnesty kündigte an, die Organisation werde die Umsetzung des Gesetzes genau verfolgen und die Befürworter auf ihre Aussage behaften, Menschenrechte würden nicht verletzt.

Seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses 2018 wies Amnesty International zusammen mit vielen anderen Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich auf die Gefahr des Gesetzes für die Menschenrechte hin. Die Kritik teilten über 60 Schweizer Rechtsexpertinnen und -experten, die Menschenrechtskommissarin des Europarats und hochrangige Uno-Fachleute.

Basel-Stadt sagt Nein

Im Kanton Basel-Stadt stösst die Vorlage auf Ablehnung. Nach Auszählung der brieflichen Stimmen läuft es mit 54,1 Prozent Nein-Stimmen auf ein Nein hinaus.

Erster Trend: 57,2 Prozent Ja

Unsere ersten nationalen Hochrechnungen zeigen einen Ja-Trend zum Anti-Terror-Gesetz. Der Ja-Stimmenanteil liegt kurz nach 12 Uhr bei 57,2 Prozent. Auch der gfs-Trend für SRF geht von einem Ja aus.

Ja-Trend in Zürich

Laut der ersten Hochrechnung aus dem Kanton Zürich sagt das Stimmvolk mit 54,6 Prozent Ja zum Anti-Terror-Gesetz.

Darum gehts

Mit dem Gesetz soll die Bundespolizei Fedpol ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens präventiv gegen terroristische Gefährderinnen vorgehen können. Als Gefährder gilt eine Person, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass er oder sie in Zukunft eine terroristische Aktivität ausüben wird. Ein strafrechtlich relevanter Verdacht liegt hingegen noch nicht vor. Die möglichen polizeilichen Massnahmen umfassen

  • Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten

  • Kontaktverbote

  • Räumliche Ein- und Ausgrenzungen

  • Reiseverbote

  • Elektronische Überwachung.

  • Hausarrest (nur mit richterlicher Überprüfung)

Einige dieser Massnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden, Hausarrest für Personen ab 15 Jahren.

Zum Abstimmungs-Dossier

Wer ist dafür?

National- und Ständerat stimmten dem Gesetz zu, angeführt von SVP, FDP und Mitte-Fraktion. Bundesrat und Bundesamt für Polizei argumentieren, dass es seit den Anschlägen in Paris 2015 in Europa zu mehreren Dutzend weiteren terroristischen Attentaten gekommen sei. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.

Die Polizei habe heute nur beschränkte Möglichkeiten, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Mit dem Gesetz werde diese Lücke nun geschlossen: Die neuen polizeilichen Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung des Strafvollzugs, unter Umständen aber auch während eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen.

Wer ist dagegen?

SP, Grüne, Grünliberale, der Verein der Verfassungsfreunde und mehrere Dutzend Schweizer NGOs sind gegen das Gesetz. Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur Gefährder, sondern auch andere Personen, zum Beispiel Klimaaktivisten, ins Visier der Polizei geraten, oder dass Personengruppen wegen ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt würden.

Die präventiven Massnahmen würden zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umkehr der Beweislast führen. Eine betroffene Person müsse beweisen, dass von ihr keine Gefahr ausgehe. Es werde ausserdem alleine dem Bundesamt für Polizei überlassen, ob die Anwendung der Massnahme verhältnismässig sei. Dass die Präventivmassnahmen auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden könnten, stehe zudem im Widerspruch mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus der Uno-Kinderrechtskonvention. .

red