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Abstimmung vom 13. Juni
Anti-Terror-Gesetz: Alles Wichtige in Kürze

Fedpol würde durch das Gesetz weitreichende Befugnisse erhalten: Ein Polizist von Fedpol, am Mittwoch, 20. Mai 2020 im Bundeshaus in Bern. 
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Darum gehts

Mit dem Gesetz soll die Bundespolizei Fedpol ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens präventiv gegen terroristische Gefährderinnen vorgehen können. Als Gefährder gilt eine Person, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass er oder sie in Zukunft eine terroristische Aktivität ausüben wird. Ein strafrechtlich relevanter Verdacht liegt hingegen noch nicht vor. Die möglichen polizeilichen Massnahmen umfassen

  • Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten

  • Kontaktverbote

  • Räumliche Ein- und Ausgrenzungen

  • Reiseverbote

  • Elektronische Überwachung.

  • Hausarrest (nur mit richterlicher Überprüfung)

Einige dieser Massnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden, Hausarrest für Personen ab 15 Jahren.

Wer ist dafür?

National- und Ständerat stimmten dem Gesetz zu, angeführt von SVP, FDP und Mitte-Fraktion. Bundesrat und Bundesamt für Polizei argumentieren, dass es seit den Anschlägen in Paris 2015 in Europa zu mehreren Dutzend weiteren terroristischen Attentaten gekommen sei. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.

Die Polizei habe heute nur beschränkte Möglichkeiten, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Mit dem Gesetz werde diese Lücke nun geschlossen: Die neuen polizeilichen Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung des Strafvollzugs, unter Umständen aber auch während eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen.

Wer ist dagegen?

SP, Grüne, Grünliberale, der Verein der Verfassungsfreunde und mehrere Dutzend Schweizer NGOs sind gegen das Gesetz. Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur Gefährder, sondern auch andere Personen, zum Beispiel Klimaaktivisten, ins Visier der Polizei geraten, oder dass Personengruppen wegen ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt würden.

Die präventiven Massnahmen würden zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umkehr der Beweislast führen. Eine betroffene Person müsse beweisen, dass von ihr keine Gefahr ausgehe. Es werde ausserdem alleine dem Bundesamt für Polizei überlassen, ob die Anwendung der Massnahme verhältnismässig sei. Dass die Präventivmassnahmen auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden könnten, stehe zudem im Widerspruch mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus der Uno-Kinderrechtskonvention. .