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Flüchtlinge abgewiesen
Kein Schutz für Ukrainer – Schweiz lehnt 2500 Gesuche ab

*Ukraine-Gedenkanlass* im Grossmuenster mit verschiedenen Rednern, unter anderem Pfarrer  Christoph Sigrist und Stadtpräsidentin Corinne Mauch.
24.02.2023
(Urs Jaudas/Tages-Anzeiger)
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Viele Ukrainer wollen in die Schweiz, doch sie dürfen nicht: So auch eine Frau aus der Region Luhansk, die mittlerweile von Russland kontrolliert wird. Kurz nach Kriegsausbruch flüchtete sie nach Polen. Vor ein paar Monaten zog sie weiter in die Schweiz, wo eine Cousine und ihr Ehemann leben. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen ist eine Operation nötig und die Frau wäre auf die Pflege durch die Verwandten angewiesen. Doch sie darf nicht bleiben. Ihr Antrag auf den Schutzstatus S wurde abgelehnt.

Das Problem ist: Die Frau hat in Polen bereits einen Schutzstatus erhalten. Dass dieser abgelaufen ist, spielt keine Rolle. Gemäss Schweizer Behörden kann der Schutz dort erneuert oder neu beantragt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst einen Rekurs der Frau abgelehnt, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

USA-Visum: Kein Schutz in der Schweiz

So ergeht es derzeit etlichen Ukrainerinnen und Ukrainern. Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Monaten mehrere Dutzend Beschwerden abgelehnt und damit Entscheide des Staatssekretariats für Migration (SEM) gestützt, in denen der Schutzstatus S nicht gewährt wurde.

Das SEM bestätigt, dass «mittlerweile mehr Schutzgesuche abgelehnt werden». Allein im Mai waren 170 Personen betroffen, so viele wie nie. Seit Kriegsausbruch in der Ukraine verweigerte der Bund in insgesamt 2500 Fällen den Status S. Entweder sind die Menschen nicht berechtigt, den Status S zu erhalten, oder sie haben Schutzalternativen in anderen Staaten. 

So hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst auch Rekurse von Leuten abgelehnt, die bereits in Belgien, England, Litauen oder Rumänien einen Schutzstatus erhalten hatten oder im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren. Auch wurden Menschen abgewiesen, die Visa für Kanada oder die USA vorweisen konnten. 

Missbrauch in 100 Fällen

Zudem hat das SEM bisher in 104 Fällen den Status S widerrufen. Wenn es Anhaltspunkte gebe, dass Leute die Schutzgewährung durch falsche Angaben oder die Verschweigung wesentlicher Tatsachen erschlichen hätten, «leiten wir konsequent ein Verfahren auf Widerruf des vorübergehenden Schutzes ein», heisst es bei der Bundesstelle. Auch Personen, die straffällig werden, verbotene Heimatreisen unternehmen oder sich in Drittstaaten aufhalten, kann der Status entzogen werden.

In der SVP zeigt man sich erstaunt, dass die Zahl der Widerrufe nicht höher ist. «Die Fernbusse in die Ukraine sind dem Vernehmen nach ständig ausgebucht», sagt Asylchef Pascal Schmid. Wer in die Ukraine reise, braucht den Schutz der Schweiz ja offensichtlich nicht. 

26’000 sind wieder gegangen

Die Flüchtlingshilfe betont, dass der Schutzbedarf aller Personen in rechtsstaatlichen Verfahren abgeklärt werden müsse. «Das lässt sich nicht mittels Zahlen festlegen, sondern anhand der Prüfung von Gesuchen und individueller Umstände.»

Die Zahl der S-Status-Gesuche ist seit einiger Zeit rückläufig. Im Juni wurden knapp 1200 Anträge eingereicht. Derzeit halten sich in der Schweiz rund 66’000 Ukraine-Flüchtlinge auf. In rund 26’000 Fällen wurde der Schutzstatus beendet.