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Steuerstreit mit Frankreich
UBS legt gegen das Gerichtsurteil Berufung ein

Die UBS hat innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen Berufung gegen das Urteil eingereicht, das das französische Berufungsgericht im Steuerstreit mit Frankreich ausgesprochen hat. (Symbolbild)
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Die Grossbank UBS zieht das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiter. Sie hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die vor einer Woche ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt, teilte die Bank am Montagabend mit.

Die UBS war am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Der «Cour d’appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.

Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war in der «ersten Runde» noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.

Zusammensetzung der Gesamtzahlung lässt Fragen offen

Der Entscheid war von der Grossbank erwartet worden. Auf dem Papier macht die UBS einen guten Deal, da das Berufungsgericht die Gesamtzahlung von 3,75 Milliarden Euro auf 1,8 Milliarden Euro halbiert hat. Allerdings verurteilt auch das Berufungsgericht die Grossbank wegen Geldwäscherei von hinterzogenen Steuern.
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen dieser schweren Straftat könnte der UBS Ärger mit Aufsichtsbehörden bescheren. Allein aus diesem Grund hat laut Beobachtern die UBS fast keine andere Wahl, als das Urteil weiter zu ziehen.

Hinzu kommen Merkwürdigkeiten bei der Zusammensetzung der Gesamtzahlung. So verringerte das Gericht die Busse um den Faktor 1000 auf noch 3,75 Millionen Euro. Denn das Gericht konnte nicht feststellen, wie viele Steuern mit Hilfe der UBS hinterzogen und damit gewaschen werden konnten. Daher konnte das Gericht keine Busse proportional zur Deliktssumme verhängen.

Gleichzeitig aber ordnete das Gericht an, die hinterlegte Kaution von 1,1 Milliarden Euro bis auf 100 Millionen einzuziehen. Ferner sprach das Gericht dem französischen Staat einen Schadenersatz von 800 Millionen Euro zu - wobei vollkommen unklar ist, auf welcher Basis das Gericht die Höhe des Schadenersatz bemessen hat.

/ali