Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Tote im Thunersee
Berner Obergericht erhöht das Strafmass: 20 Jahre für kaltblütigen Mord

Beim Tauchplatz Enteneck zwischen Gunten und Merligen hat der Mann die Leiche der Frau im Thunersee versenkt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk
In Kürze:
  • Ein Mann wurde wegen Mordes an einer Frau im Thunersee verurteilt.
  • Das Obergericht sah keinen Zweifel an der vorsätzlichen Tat des Angeklagten.
  • Der Angeklagte behauptete hartnäckig, es handle sich um einen Unfall.
  • Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

War es ein skrupelloser Mord aus sexuell-sadistischen Motiven oder ein tragischer Unfall? Das war die Gretchenfrage, mit der sich das Berner Obergericht diese Woche zu beschäftigen hatte. Die Staatsanwaltschaft zeichnete beim Prozessauftakt am Dienstag ein Bild eines gefühlskalten Mörders, der die Tat von langer Hand geplant hat. 

Einem Mörder, der den Kontakt mit seiner ehemaligen Sex-Partnerin gesucht hat, um mit ihr seine Gewaltfantasien auszuleben. Er war in den Wochen vor der Tat in die Abgründe des Internets abgetaucht. Videos, die er im Darknet konsumiert hatte, reichten ihm irgendwann aber nicht mehr. 

Die Verteidigung ihrerseits setzte - wie schon bei der ersten Instanz vor dem Regionalgericht Oberland - auf eine Unfallversion. Die Frau sei unglücklich gestürzt und habe sich am Kopf verletzt. Der Angeschuldigte habe irrtümlicherweise angenommen, dass das Opfer tot sei und habe anschliessend alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. 

Grausam, rücksichtslos und gefühlskalt

Mit ihrer Argumentation stand die Verteidigung aber auf verlorenem Posten. Das Obergericht hatte keine Zweifel: Es war ein brutaler, kaltblütiger Mord. Grausam, rücksichtslos und gefühlskalt hat der Mann gehandelt. «Er hat die Frau bewusst ausgesucht», sagt Gerichtspräsident Daniel Gerber am Freitagnachmittag an der Urteilsbegründung. Er kannte die Frau, die sich im Drogenmilieu bewegt hat. «Sie war ein leichtes Opfer.»

Ohne Wenn und Aber: Es ist beim Treffen im abgelegenen Waldstück im Kanton Basel-Landschaft um Sex gegangen. Als die Frau nicht mitmachen will, schlägt sie der Täter nieder und fesselt sie. Später stranguliert er sie mit einem Kabelbinder. «Und zwar von Angesicht zu Angesicht», sagt Gerber. Das Opfer wehrt sich in Todesangst, versucht sich zu befreien. Nur, es hat keine Chance.

«Er zeigte absolut kein Mitgefühl», sagt Gerichtspräsident Gerber. Nach der Tat fährt der Täter nach Gunten, wo er die Leiche – beschwert mit einem Baustellensockel – in den Thunersee wirft. «Wenn man sich die Tat vorstellt, läuft es einem kalt den Rücken runter», sagt Gerber.

Weder Einsicht, noch Reue

Auch seit der Inhaftierung ist keine Einsicht oder Reue beim heute 40-jährigen Baselbieter erkennbar. Er wirkt laut Gerber «auffällig abgestumpft». Für das Obergericht ist klar: Der Mann verdrängt die Tat, redet sich die Sache schön. Seine Aussagen bei der Polizei, aber auch vor Gericht enthalten viele Ungereimtheiten. 

Die Illustration zeigt den Mann beim Prozess vor dem Regionalgericht Oberland im Dezember 2023.

Auch wenn die Ermittlungen nicht alle Details der Tat zu Tage brachten, ist das Gesamtbild für das Obergericht deutlich erkennbar. Einzig beim Motiv bleibt ein Fragezeichen. «Im ehesten ging es wohl darum, die Sache zu vertuschen», sagt Gerber.

Härtere Gangart

Das Obergericht verhängt schliesslich eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Es geht damit über das Strafmass der Vorinstanz hinaus. Das Regionalgericht Oberland hatte den Mann im Dezember 2023 wegen Mord, Störung des Totenfriedens, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Schon damals hatte der Mann behauptet, dass es ein Unfall gewesen sei. Und schon damals hatte ihm das Gericht nicht geglaubt. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht gezogen werden.