Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Sicherheitsrisiko Autopilot
Tesla ruft 285’000 Fahrzeuge in China zurück – warum in der Schweiz nicht?

Teslas könnten ungewollt in den Autopilot wechseln und beschleunigen, so die chinesischen Behörden. Dieses Problem will der Autobauer mit einem Softwareupdate beheben. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Tesla steht erneut wegen möglicher Sicherheitsmängel bei seinem Autopiloten am Pranger. Der Elektroauto-Pionier ruft in China mehr als 285’000 Fahrzeuge zurück. Grund dafür ist, dass Fahrerinnen oder Fahrer in bestimmten Situationen den Autopiloten versehentlich aktivieren können und das Auto daraufhin stark beschleunigt.

Ob das Problem in China bereits zu Unfällen geführt hat, gab die staatliche Behörde für Marktregulierung in ihrer Mitteilung nicht bekannt. Tesla will das Problem nun mit einem Softwareupdate beheben, damit die Kunden die Autos nicht in die Werkstätten bringen müssen.

Es ist nicht das erste Mal, dass staatliche Behörden die Sicherheit beim kalifornischen Autobauer unter die Lupe nehmen. Jüngst hat die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA 30 Untersuchungen von Unfällen mit Tesla-Modellen eingeleitet, die seit 2016 zehn Todesopfer gefordert haben. Sie will prüfen, inwieweit der Autopilot die Unfälle beeinflusst hat.

Wie sicher sind die Teslas auf Schweizer Strassen?

Das wirft die Frage auf, wie die Situation diesbezüglich auf den Schweizer Strassen aussieht. Von Tesla gab es bislang keine Stellungnahme, ob auch hierzulande Fahrzeuge von solchen Problemen betroffen seien.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) habe aktuell keine Sicherheitsbedenken oder Hinweise auf einen Rückruf von Tesla-Fahrzeugen, sagte Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Das liegt auch daran, dass der Autopilot in der Schweiz noch nicht erlaubt ist. Das gilt sowohl für Teslas als auch für alle anderen Hersteller, die vergleichbare Systeme anbieten.

Aktuell müssen Lenkerinnen und Lenker in der Schweiz fortwährend in der Lage sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu haben oder zu übernehmen, falls sie für kurze Zeit ein Assistenzsystem einsetzen. Dieses sogenannte teilautomatisierte Fahren entspricht der Stufe zwei auf der Automatisierungsskala von null bis fünf, mit der das Astra arbeitet.

Wenn das Auto die Kontrolle übernimmt

Spannend wird es ab Stufe drei, dem bedingt automatisierten Fahren. Dabei übernimmt das Auto für einen bestimmten Zeitraum die Kontrolle, ohne dass eine dauerhafte Überwachung durch die Fahrerin oder den Fahrer nötig ist. Er oder sie muss lediglich in der Lage sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen, sobald das Fahrzeug das verlangt.

Bis diese Stufe drei in der Schweiz erlaubt ist, dürften nach Einschätzung des Astra noch mindestens 3 Jahre vergehen, bis zu Level vier – dem hochautomatisierten Fahren – noch 15 bis 20 Jahre. Doch fest steht, dass das früher oder später passiert. Die entsprechende Gesetzesrevision, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stufen drei und vier schaffen soll, ist in Arbeit.

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde nimmt den Autopiloten von Tesla unter die Lupe. 

Weil Fahren der Stufe drei in der Schweiz noch nicht erlaubt ist, tauchen potenzielle Unfälle mit nicht oder falsch funktionierenden Assistenzsystemen auch nicht als solche in der Unfallstatistik auf. «Erst mit Stufe drei wird sich dies wohl zumindest teilweise und unter ganz klar definierten Bedingungen ändern», so das Astra.

Doch bereits jetzt besteht nach Einschätzung der Beratungsstelle für Unfallverhütung die Gefahr, dass Menschen den Fahrassistenten zu sehr vertrauen. «Die Nutzung solch fortschrittlicher Assistenzsysteme, wie etwa der Kombination aus Abstandsregelautomat und Spurhalteassistent, verleiten zum Beispiel dazu, sich nur noch mit mangelnder Konzentration der Fahraufgabe zu widmen», so Astra-Sprecher Rohrbach.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Die rasante Entwicklung hat auch Folgen für Versicherungen. Noch sind Unfälle mit Fahrassistenzsystemen nicht sehr häufig, wie es von allen befragten Versicherern heisst. Aber wer trägt die Haftung, wenn es dazu kommt? Bislang sind es von Gesetzes wegen klar die Fahrer – auch, weil sie jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben müssen.

Allerdings gehen die Versicherungen jetzt schon unterschiedlich damit um. Während die Zurich Schäden im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung stets so übernimmt, als ob ein Mensch gefahren wäre, prüft die Helvetia individuell, ob eine Haftung des Herstellers vorliegt.

Auf längere Frist könnten verstärkt die Autohersteller für eine Fehlfunktion haftbar gemacht werden, heisst es bei der Axa. «Trifft den Halter durch die Automatisierung des Fahrzeuges bei Unfällen keine Schuld mehr, dürfte die Haftung der Fahrzeughersteller längerfristig an Bedeutung gewinnen», sagt eine Sprecherin. «Folglich müssten sie für Unfälle, die durch nicht ordentlich funktionierende Systeme verursacht wurden, die Verantwortung übernehmen, was entsprechend im Gesetz verankert werden müsste.»