SVP-Kampftruppe ignoriert Plakat-Urteil
«Islamistenschützer»-Kampagne: Das Egerkinger Komitee weigert sich, Anti-FDP-Plakate zu überkleben.
Gut zwei Wochen vor den Wahlen eskaliert der Streit im bürgerlichen Lager. Die FDP hat das SVP-nahe Egerkinger Komitee verklagt und hat nun vor Gericht gewonnen. Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat das Komitee angewiesen, mehrere Hundert Anti-FDP-Wahlplakate zu entfernen.
Doch SVP-Nationalrat Walter Wobmann, Präsident des Egerkinger Komitees, denkt nicht daran, das Gerichtsurteil umzusetzen. «Wir entfernen die Plakate sicher nicht», kündigt er gegenüber dieser Zeitung an.
«Wir entfernen die Plakate sicher nicht.»
Das Gerichtsurteil sei ein «rein politischer Entscheid», sagt Wobmann. Ohne das Urteil gelesen zu haben, spricht er von «Zensur». Zudem ende die Plakatkampagne am nächsten Montag sowieso. Wobmann macht geltend, eine Entfernung der Plakate innert 24 Stunden sei gar nicht möglich.
Anders tönt es bei der Plakatgesellschaft Clear Channel, die die Plakate im Auftrag des Egerkinger Komitees aufgehängt hat. Eine Firmensprecherin erklärt auf Anfrage, in solchen Fällen reagiere man rasch. Sobald Clear Channel vom Auftraggeber – hier also vom Egerkinger Komitee – die entsprechende Anweisung erhalte, würden solche Plakate «so rasch wie möglich überklebt».
Das Egerkinger Komitee hat sich dem Kampf gegen die sogenannte Islamisierung verschrieben. Dazu hat es unter anderem die Minarett- und die Burkaverbotsinitiative lanciert. Am Montag hat es quer durchs Land Plakate gegen die FDP aufhängen lassen - laut Wobmanns Angaben total 400. «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!», heisst es darauf. Unter dem Slogan sind vier FDP-Exponenten abgebildet: Parteipräsidentin Petra Gössi, Fraktionschef Beat Walti sowie die Berner Nationalräte Christa Markwalder und Christian Wasserfallen. Dazu die Frage: «Wollen Sie solche FDP-Mitläufer wirklich wählen?»
Im Parlament fing es an
Das Sujet wurde auch in den sozialen Medien und im Internet verbreitet. Das Komitee begründet seine Anwürfe damit, dass die FDP am 10. September im Nationalrat eine SVP-Motion unter dem Titel «Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz!» abgelehnt hatte.
Ihre Klage wegen Persönlichkeitsverletzung haben die FDP und die vier Politiker beim Bezirksgericht Andelfingen eingereicht, in dessen Zuständigkeitsbereich das Komitee seinen Sitz hat. Die FDP-Politiker argumentieren, sie hätten bloss einen SVP-Vorstoss abgelehnt, sprächen sich aber nicht grundsätzlich gegen Massnahmen gegen Islamisten aus. Darum sei der Vorwurf falsch. Durch die Plakate würden sie «in ihrem gesellschaftlichen wie auch beruflichen Ansehen als politische Partei und Politiker beeinträchtigt».
Das Gericht verpflichtet das Egerkinger Komitee, die Anti-FDP-Werbung per sofort zu stoppen. Bereits aufgehängte Plakate müssten «innert 24 Stunden entfernt werden», heisst es in der superprovisorischen Verfügung. Zudem muss das Komitee das Sujet auch im Internet und in den sozialen Medien löschen. Sollte das Komitee den Entscheid nicht umsetzen, droht ihm das Gericht Bussen an.
Innert zehn Tagen kann das Komitee materiell Stellung zur Klage nehmen. Dann entscheidet das Gericht definitiv. Dass es die Plakate bereits jetzt mit einer superprovisorischen Verfügung verbietet, begründet es damit, dass das Plakat «eine Persönlichkeitsverletzung als zumindest ausreichend wahrscheinlich erscheinen» lasse.
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