AboStellenbewerbungWelche privaten Informationen darf die Arbeitgeberin googeln?
Firmen dürfen nur ausnahmsweise im Internet private Informationen über Bewerberinnen und Bewerber recherchieren. Problematisch kann auch sein, wenn – wie im Fall von Sanija Ameti – die Trennung von Arbeitnehmenden öffentlich kommuniziert wird.
Auf Instagram, Tiktok, Twitter und anderen sozialen Medien geben viele Leute Informationen von sich preis. Firmen dürfen diese in der Regel nicht nutzen. Dazu die wichtigsten Regeln im Überblick.