MietzinserhöhungDie drängendsten Fragen der Leserschaft
Der Zürcher Mieterverband wird derzeit von Anfragen überrannt. Weil am Mittwoch die erste Frist für eine Einsprache abläuft, haben sich zwei Experten für Ihre Fragen Zeit genommen. Hier können Sie die Antworten im Livestream nachschauen.
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Redaktorin Annik Hosmann hat Nicole Schweizer und Manuel Kobler vom Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband Ihre Fragen im Livestream gestellt. Das Gespräch mit den Experten kann im Video nachgeschaut werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie zudem in schriftlicher Form ab Mittwoch bei uns online zum Nachlesen.
Darum geht es
80 Franken mehr pro Monat – ist das gerechtfertigt? Die Summe variiert, aber die Frage beschäftigt derzeit Tausende von Mieterinnen und Mieter im Kanton Zürich. Weil der sogenannte Referenzzinssatz gestiegen ist, haben viele Immobilienbesitzer Anfang Juni Mietzinserhöhungen verschickt.
Seit der Einführung des Durchschnittswerts für Hypothekenpreise im Jahr 2008 ist er achtmal hintereinander gefallen, aber kein einziges Mal gestiegen. Gerade bei langfristigen Mietverhältnissen warten die Liegenschaftsbesitzer also schon lange auf die Gelegenheit, die Mieten nach oben anzupassen.
Tut der Vermieter nur, was ihm zusteht? Oder überbordet er? Und wie geht man in einem solchen Fall überhaupt vor? Setzt man nicht das gute Verhältnis aufs Spiel?
Die Zeit für eine Anfechtung ist knapp
Solche und andere Fragen beantwortet der Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband aktuell jeden Tag auf vier verschiedenen Telefonleitungen. Allerdings nimmt die Flut der Anfragen kein Ende, es entstehen zum Teil lange Wartezeiten. Dabei ist die Zeit knapp: Wer eine Mietzinserhöhung anfechten will, muss innert 30 Tagen reagieren. Der erste mögliche Termin, an dem Mieterinnen und Mieter den Brief erhalten haben können, war der 5. Juni. Für sie läuft diese Frist also am Mittwoch ab. Sie können Ihre individuelle Berechnung mithilfe des kostenlosen Onlinerechners des Verbands selbst überprüfen.
Übrigens: Wenn Sie noch keinen Brief von der Verwaltung erhalten haben, könnte sich das in den nächsten Tagen ändern – der Mieterinnen- und Mieterverband rechnet mit einer zweiten Welle von Mietzinserhöhungen ab dem 10. Juli. Dann dürften die Briefe der grösseren Verwaltungen eintreffen, die auf den 1. November die Verträge anpassen wollen.
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