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AboTrendwende beim Referenzzinssatz
So können Sie sich gegen Mietzinserhöhungen wehren

Wer von seinem Vermieter einen eingeschriebenen Brief mit einer Mietzinserhöhung erhält, sollte überprüfen, ob diese rechtmässig ist.
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Am 1. Juni hat das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz um 0,25 Punkte auf neu 1,5 Prozent angehoben. Die Folge: In diesen Tagen erhalten viele Mieterinnen und Mieter Post von ihren Vermietern, die ihnen Mietzinserhöhungen ankündigen. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.

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